Dienstwagen und Zweitwohnsitz - müssen Familienheimfahrten angesetzt werden?

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Meine beiden Vorredner sind nicht ganz auf der Höhe der Zeit.

Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen bei berufl. veranlasster dopp. HH-Führung werden nicht mehr versteuert, sie sind steuerfrei. Steuerlich anerkannt wird eine Familienheimfahrt pro Woche. Fährst Du öfter, ist es zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird mit 0,002 % × inländischer Bruttolistenpreis × Entfernungs-km angesetzt.

Tatsächlich versteuerst Du monatlich 1% vom BLP + 0,03% x km Zweitwohnung/Arbeitsplatz.

Primus  29.11.2012, 09:20

dafür gibt s ein D.H.

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