Zwischen Hartz 4, Privatinsolvenz und Erbschaft "zerrieben" - Ist Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung möglich?
Der Fall in Stichworten:
Ich, alleinstehend, 64 Jahre alt, arbeitslos seit 2001, ALG 2 seit 2005, Arbeit gesundheitlich aussichtslos, Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase, P-Konto mit Pfändung
erbe blöderweise 20.000 Euro aus einem nicht verwandtschaftlichen Verhältnis. Der Einfachheit halber rechne ich 50 Prozent Steuer, verbleiben 10.000. Davon nimmt sich der Insolvenzverwalter die ihm zustehende Hälfte, die aber lange nicht ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen. Wenn der Insolvenzverwalter sich bedient hat, melde ich den Sachverhalt der Hartz 4 Behörde, nicht vorher. Denn ich habe schon von einem Fall gelesen, bei dem das Jobcenter seine Zahlung bis zur "Klärung" der Erbschaft unverzüglich eingestellt hat - in dem Fall wäre ich sofort im Eimer.
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird mir das Jobcenter die 10.000 Euro als Einkommen anrechnen (obwohl nur noch die Hälfte davon vorhanden sein wird) und - wenn ich Glück habe - auf 12 Monate verteilen (damit ich wenigstens sozialversichert bleibe). Über den Daumen gepeilt, bleiben mir dann 12 Monate lang nach Abzug der Miete knapp 110 Euro zum "Leben".
Könnte ich dann eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen? Gegen das Amt, den Sachbearbeiter, den Arbeitsminister, den Sozialrichter ? Ich stelle das Urteil mal ein:
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/hartz-4-erbschaft-zaehlt-trotz-schulden-komplett-als-einnahme/