Darf ein 14jähriger mit einem 500 Euro Schein bezahlen (beim Kauf eines 20Euro Artikels)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat mit dem Alter absolut nichts zu tun. Meiner Frau brauche ich auch keinen Schein über einem Hunderter zu geben (sie zahlt sowieso alles mit Karte, aber wenn), weil die Kassierer manchmal zicken. Allerdigns habe ich Verständnis.

Das hat nur zum kleinen Teil mit gefälschten Scheinen zu tun. Die großen Scheine haben kein Fach und gehen deshalb manchmal "im Weg um".

Entscheidend ist aber, dass fast keiner mehr größere Beträge mit Geld zahlt und die Kasse deshalb oft mit ganzen 500 € Wechselgeld - oder weniger - in 50ern und kleineren Scheinen bestückt wird. Wenn dann Vormittags einer mit einem 500er kommt, kann man vielleicht 10 Leuten, die danach kommen auf ihre 50er und 100er nicht mehr rausgeben.

Wenn sie schon eine Menge 200er hat, wird sie dir auch gerne rausgeben.

Auch rechtlich wird es dagegegen nichts zu sagen geben. Was soll sie machen?

Einen 20 euro Artikel darf er kaufen, ist durch den Taschengeldparagrafen gedeckt.

Wenn er sein angespartes Taschengeld in einem Sc hein aufbewahrt, ist es sein Problem. Wenn der Schein echt ist, muss man ihn wohl annehmen.

Könnte ja auch sein, das er etwas im Auftrag der Eltern kauft und die gerade das Taschengeld für den Abend von der Bank geholt hatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Guten Morgen,

meiner Meinung nach darf auch ein 14jähriger mit einem 500 Euro-SCHEIN bezahlen. Seine Eltern könnten ihm das ja gegeben haben, weil sie kein Kleingeld hatten oder es war sein gespartes Geld von seinem Sparbuch. Meine Tochter wollte sich mal mit einem 100Euro-Schein ein Eis holen, da war sie gerade mal 9 Jahre. Dem Besitzer der Eisdiele kam es komisch vor und hat dann bei uns zu Hause angerufen und gefragt, ob es in Ordnung wäre. Ich hatte dann diesem Mann erklärt, dass ich leider kein Kleingeld hatte, da war die Angelegenheit okay. Also, wenn ich Kassiererin wäre, würde ich versuchen, die Telefonnummer oder Adresse raus zu bekommen und dann die Eltern oder so anrufen, um diese Angelegenheit zu klären.

Gruss Glückli

Das Alter spielt bei diesem Vorgang keine Rolle, allerdings sollte der Kunde schon akzeptieren wenn der Einzelhändler einen "großen Schein" nicht wechseln kann unabhängig von der Rechtslage. Der Kaufmann kann sich das Wechselgeld nicht aus den Rippen schneiden.