Einspruch zurücknehmen ?

2 Antworten

DEr Einspruch gegen rechtskräftige Bescheide, nur weil diese Sache dem BVerfG vorgelegt wurde, müssen ins Leere gehen.

Sie sind auch sinnlos.

Denn entweder, das BVerfG sat, verfassungsgemäß, dann ändert sich sowieso ncihts.

Oder sie sagen nicht verfassungsgemäß, es muss für die Zukunft geändert werden, dann passiert auch ncihts.

Oder (idealfall für die Steuerpflichtigen) nciht verfassungsgemäß, hätte nur insgesamt 10 Jahre erhoben werden dürfen (nur mal als Beispiel), dann würde sich die Grundlage für die Erhebung rückwirend ändern udn die Bescheide müßten von amtswegen geändert werden, also ohne das ein Einspruch eingelegt worden ist.

Also, die Einsprüche sind ein Kampf gegen Windmühlen ala on Quichotte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Einspruch gegen rechtskräftige Bescheide sind m.E. sinnlos.

Die Revolution gem. wfwbinder gibt es auch, weil viele Tausende ihren Einspruch rechtzeitig abgegeben haben.

Listigerweise (und vernunftlos) hatte nämlich unter SPD-Minister Steinbrück das BMF (zwecks Arbeitsbeschaffung für die Finanzverwaltung und Länderfinanzgerichte?) mit Schreiben vom 04.02.2009 verfügt, dass die Länder selber entscheiden sollten, wie sie mit den (rechtzeitigen) Einsprüchen (w/FG Niedersachsen) verfahren wollen. Die meisten Bundesländer haben die Einsprüche akzeptiert und zum Ruhen verfügt. Kurioserweise meinte das CDU-geführte NRW-Finanzministerium, die Einsprüche zurückweisen zu müssen (wogegen dann der einzelne Steuerzahler hat klagen müssen).

Mit dem BMF-Schreiben vom 04.02.2009 wurde bundesweit flächendeckend zunächst Unrecht geschaffen. Erst im November 2009 wurden die offenen Verfahren zum Ruhen verfügt nach Aufnahme des des Revisionsverfahrens II R 50/09 vor dem BFH.