Betreutes wohnen Mietrecht GTHG?

1 Antwort

das würde ich auf jeden Fall mit deinem Ansprechpartner bei der Einrichtung zu besprechen, in der du untergebracht bist. Momentan sind das ja keine Zustände, in denen man sich wohlfühlt und einem halbwegs geordnetem Leben nachgehen kann. Ebenfalls solltest du mit der Institution sprechen, die zurzeit deine Unterbringung (Miete) in der Einrichtung zahlt. Hier wäre der Träger als Vermieter aufzufordern, einen für dich vernünftigen Gebrauch der Wohnung herzustellen. Schließlich bekommt er dafür Geld

Brevesd 
Fragesteller
 05.09.2023, 22:17

Also der Träger und Betreuung Miete die göttinger Werkstätten und wie ich die kenne ma hen die sich das immer sehr einfach. Da müsste ich erst angegriffen oder bedroht werden

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Brevesd 
Fragesteller
 05.09.2023, 22:27
@Brevesd

Ich selber bin von Beruf Alltagsbegleiter ich weiss von was ich spreche

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FrauEichhorn  05.09.2023, 22:33
@Brevesd

Reicht es nicht schon aus, dass du offensichtlich Stressreaktionen zeigst und Angst hast? Wenn du schon in Behandlung bist, würde ich das vorlegen. Das Verhalten mit der Selbstbefriedigung vor deinen Augen finde ich widerlich. Du kannst das natürlich auch zur Anzeige bringen, wenn du dich belästigt fühlst dadurch. Es wird wahrscheinlich schwer, ihm das nachzuweisen, aber für den Träger kann das dennoch ein entscheidendes Kriterium sein, um den Mitbewohner rauszuschmeißen. Von Bekannten weiss ich, wie ewig man auf Wartelisten für betreutes Wohnen steht, da wäre so manch ein anderer wirklich dankbar für den Platz

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