Beteiligung an Personengesellschaft ohne Einblick in das Buchhaltung möglich?


11.05.2023, 12:58

Habe gelernt, daß dies hier nicht funktioniert.

Hat jemand Erfahrung, ob dies bei ausländischen Gesellschaftsformen möglich ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der KG hat der Kommanditist natürlich das Recht Einblick zu nehmen.

Für stille Gesellschaft gilt § 233 HGB:

(1) Der stille Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.

Denke doch mal über partiarisches Darlehen nach.

Was sagen denn Dein Gründercoach udn Dein Steuerberater dazu?

Oder ist Deine Idee so geheim, dass Du sie nicht mal mit Leuten besprichst, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind?

Dann wird es das Beste sein, die Idee zu beerdigen, denn Du brauchst nciht nur Geld,sondern auch fachkundige Hilfe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
StevieB 
Fragesteller
 11.05.2023, 12:56

Vielen Dank.

Das Darlehen funktioniert wahrscheinlich nicht, da es Einkünfte aus Kapitalvermögen generiert und eine Beteiligung am Verlust m.W. nicht möglich ist.

Benötige Einkunftsart aus Gewerbe o.ä., damit sowohl Gewinne, als auch Verluste in die EkSt einfliessen.

Idee ist zu geheim, um andere Einblick zu gewähren. Selbst bei Verschwiegenheit, bestünde die Gefahr der eigenen "Anwendung".

0
wfwbinder  11.05.2023, 13:32
@StevieB
Benötige Einkunftsart aus Gewerbe o.ä., damit sowohl Gewinne, als auch Verluste in die EkSt einfliessen.

Dann nimmst du die atypische stille Gesellschaft

Selbst bei Verschwiegenheit, bestünde die Gefahr der eigenen "Anwendung".

Ich liebe diese Art skeptische Leute wie Dich. Ich habe selbst schon Ideen verschenkt, die gut sidn für Jemanden,der einen Gewerbe betreiben will, denn ich bin Berater und werde garantiert keinen Gewerbebetrieb eröffnen. So geht es praktisch allen Steuerberatern, Anwälten,Wirtschaftsprüfern.

Aber mache, was Du denkst.

0
StevieB 
Fragesteller
 11.05.2023, 13:15

Funktioniert es auch nicht über zwei geschachtelte Personengesellschaften? Fremde Fa. ist an PG1 beteiligt, deren Tochter die PG2 ist und in der die Geschäfte erfolgen? Hat dann die fremde Fa. Recht zur Einsichtnahme der PG2-Bücher?

0
wfwbinder  11.05.2023, 13:40
@StevieB

Wenn Du Geld von anderen Leuten möchtest udn ja vermutlich keine Sicherheiten hast,musst Du deren Vertrauen bekommen. Nur wenige werden sagen, "Was der Macht ist so geheim, da muss ja was dran sein" udn Dir das Geld wegen einer guten Rendite Erwartung geben.

Prüfe lieber, ob es nicht einen Patent-, Gebrauchs-, oder Geschmacksmusterschutz dafür geben kann.

Denke mal zurück, die Idee einer wirklich guten Suchmaschine für das Internet, die wichtigsten sind fast zeitgleich an den Markt gegangen und sie leben noch neben einander,nur das Google eben die größten sind.

1
StevieB 
Fragesteller
 12.05.2023, 09:44
@wfwbinder

Danke, aber das trifft hier alles nicht zu. Habe kein Produkt, sondern einen Service. Es muß nicht zwingend Geld vorab investiert werden. Wenn das Vorgehen publik wird, wird es zwangsläufig bald nicht mehr funktionieren, da es auf einer "Lücke im System" basiert, welche dann geschlossen wird ...

0

Vergiß Deine Idee, sie steht dem deutschen Recht in mehreren Punkten entgegen.

StevieB 
Fragesteller
 11.05.2023, 13:02

Danke. Hast du eine Idee im nicht-deutschen Recht?

0