Besteht bei Minderjährigkeit in Schleswig-Holstein im FSJ Berufsschulpflicht?

2 Antworten

Das ist in SH Gesetz !!!

Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.

Kommen die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen oder Schüler (oder nach Volljährigkeit die Schüler/innen selbst) ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist di Schulpflicht in "D" 12 Jahre. das wird entweder durch weiterführende Schulen, oder eben durch Berufsschulen abgedeckt.

Wenn ein jugendlicher keine Berufsausbildung macht, muss er zu einer Berufsschul, oder irgendeinr anderen passenden Schue gehen.

Ich denke nciht, dass Deine Tochter an diesem Schulbesuch vorbei kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.