Habe ich Anspruch auf Freistellung von Schichtarbeit für eine Fortbildung?

2 Antworten

Auszug aus dem Arbeitsgesetzbuch 8:

Freistellung von der Arbeit

§ 181

Der Werktätige hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, soweit das in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften festgelegt ist. Ist der Anspruch terminlich nicht eindeutig bestimmt, hat der Betrieb die Zeit der Freistellung so festzulegen, dass der Zweck der Freistellung erfüllt wird und die Wünsche des Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden.