Habe ich Anspruch auf Freistellung von Schichtarbeit für eine Fortbildung?
Ich würde in Teilzeit den Maschinenbautechniker machen wollen. In meiner Firma habe ich aber Schichtarbeit.
Nun meine Frage: Ist der Betrieb verpflichtet, den Mitarbeiter vom Schichtbetrieb freizustellen, wenn das perönliche Interesse auf Fortbildung besteht?
Die Schule wo ich besuchen möchte dauert 4 Jahre berufsbegleitend: Montag abends, Mittwoch abends, und Samstag. Meine Firma ist ein großer Konzern und in anderen Abteilungen wird dies auch gedultet nur bei mir nicht.
Gibt es hierfür ein Gesetzt wo dies geregelt ist? Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen
2 Antworten
Auszug aus dem Arbeitsgesetzbuch 8:
Freistellung von der Arbeit
§ 181
Der Werktätige hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, soweit das in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften festgelegt ist. Ist der Anspruch terminlich nicht eindeutig bestimmt, hat der Betrieb die Zeit der Freistellung so festzulegen, dass der Zweck der Freistellung erfüllt wird und die Wünsche des Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden.
Gute Frage!! Anscheinend wird das in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt. Informier Dich bitte genau bei Deinem Arbeitsamt.