Bestätigung Brief von der Polizei?

2 Antworten

2-3 Monate sind kein Zeitraum. Du wirst im Regelfall irgendwann eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft bekommen.

Sofern du in dem Sachverhalt der Verletzte bist (das Opfer der Straftat) hast du gegenüber der Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch nach § 406d StPO.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Deine Anzeige wurde an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Die entscheiden, ob nach den Ermittlungen der Polizei eine Anklage erhoben, der das Verfahren eingestellt wird.

Wird eingestellt, teilt man es Dir mit, oder Du bekommst eine Ladung als Zeuge, für eine Gerichtsverhandlung.

Nur wenn die Sache mit einem Strafbefehl abgeschlossen wird, bekommst Du es nicht mit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.