Beschädigung bei Sanierungsmaßnahmen

3 Antworten

Der Vermieter hätte - abgesehen von Deiner Frage - bei Eurem Auszug auch Rückbau des selbstangebrachten Fliesenspiegels und Schadensbeseitigung verlangen können. Meist eine sehr teure Veranstaltung.

Nun könnt Ihr vielleicht auf elegante Weise dieses Rückbauproblem lösen, wenn Ihr die Fliesen kauft, der Vermieter sie anbringen läßt und schriftlich auf eine Rückbauverpflichtung verzichtet. Aber vielleicht weckt Ihr mit der Forderung auf Rückbauverzicht auch schlafende Hunde? Ich würde in jedem Fall den Ball flach halten und nicht mit Gerichtsurteilen aufwarten, die hinterher schwer und teuer zurückschlagen.

Wenn ein Handwerker bei Sanierungsarbeiten privates Egentum des Mieters beschädigt, dann hat er auch dieses wieder zu ersetzen. Auch wenn Ihr diesen Spiegel selbst angebracht habt, erst beim Auszug kann der Vermieter vorlangen, diesen wieder zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

mig112  21.05.2012, 11:24

Das sehe ich anders - aber macht ja nix ;-)

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Realist  27.07.2012, 03:58

Falsch! Man darf fremdes Eigentum (Mietwohnung) nicht einfach verändern.

Ich mache mal ein Beispiel..... ich leihe mir dein Auto für ein paar Tage und baue mir einfach eine große Lautsprecherboxen ohne Absprache mit dem Eigentümer in die Hutablage ein. Der Vermieter kann zu jeder Zeit über sein Eigentum bestimmen wie er gerne möchte. Rückbau ist also Pflicht! Also lieber mal den Ball flach halten.

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Ich glaube hier wird es nichts geben. Wieso soll der Eigentümer privates Eigentum ersetzen, wenn er notwendige Sanierungen der Versorgungsschächte vornehmen muss. Wie hätte er denn den Versorgungsschacht sanieren können ohne euren Fliesenspiegel zu zerstören. Ich denke hierzu gibt es auch keine Gerichtsurteile.