Bekomme ich trotz 11 Jahre im Ausland Grundsicherung.?
Ich lebe zur Zeit noch im Ausland, gehe aber in 2 Jahren zurück nach Deutschland, dann beantrage ich meine Rente die aber nur ca. 250 Euro betragen wird. Bekomme ich trotzdem Grundsicherung, oder wird man mir sagen, durch die 11 Jahre im Ausland habe ich es fahrlässig herbeigeführt und ich bekomme keine Grundsicherung.
2 Antworten
Ja, sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen erfüllt sind, bekommt auch der deutsche Auslandsrückkehrer Grundsicherungsleistungen.
Sofern Du also tatsächlich nur 250 € Rente erhälst und kein, das Schonvermögen überschreitendes Vermögen hast, wird dir auf Antrag Grundsicherung gewährt.
Lies dich mal hier ein: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Und hier kannst Du pi mal Daumen ausrechnen, was Du an Leistungen erhälst: http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php
Hallo,
aktuelle Rechtslage:
wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, gelten nach der Rückkehr nach D komplett die deutschen Regeln. Die Zeit im Ausland ist dann ohne Bedeutung. Das Jobcenter prüft dann diese Punkte:
- gibt es neben der Rente weitere Einnahmen (auch im Ausland)
- liegt Vermögen vor (auch im Ausland)
- wenn man mit einer anderen Person in D zusammenlebt: deren Einnahmen und Vermögen
Gruß
RHW
Je nach Alter bei Rückkehr und der genauen Rentenart ist der Antrag beim Sozialamt oder beim Jobcenter zu stellen.
Grundsicherung wird frühestens ab Antragsmonat gezahlt.
Die Anmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt ist ebenfalls Voraussetzung.
Für den Rentenantrag braucht man die genauen Zeiten der jeweiligen Krankenversicherung in der 2. Hälfte des Berufslebens.