Rückzahlung bei Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung
Ich bekomme seit ca. 3 1/2 Jahre eine Aufstockung, da meine EU Rente nicht ausreicht. Der EU-Bescheid ist gültig bis zu meinem "normalen" Renteneintrittsalter. Seit längerer Zeit habe ich ein Verfahren vor dem Sozialgericht laufen bezüglich Berufsschadensausgleich etc. Es wird vermutet, dass ich in diesem Jahr das Verfahren gewinnen werde und somit auch eine Nachzahlung verschiedener Renten erhalten werde.
Was ist nun mit der Grundsicherung, die natürlich dann eingestellt wird? Muss ich diese nach dem gewonnen Verfahren rückzahlen bzw. wird dies mit der aktuellen Auszahlung verrechnet werden?
1 Antwort
Hallo Roli1, wenn Dir das Grundsicherungsamt die Grundsicherung "ganz normal" auszahlt, also nicht auf Darlehensbasis, dann mußt Du sie natürlich nicht zurückzahlen. das Sozialamt wird dann nur Deine Zahlungen einstellen. Wurden die Leistungen auf Darlehensbasis gewährt, dann kommt dann die Rückzahlung.
OK. Besten Dank für die wertvolle Information.
Schönes Osterfest.