Barauszahlung statt Überweisung?

1 Antwort

Das sollte in der Satzung des Kleingartenvereins geregelt sein. Vermutlich ist das Ansinnen des Vorstandes in Ordnung.

Ansonsten gilt auch hier das Geldwäschegesetz - bei Bargeldgeschäften über 10000€ .

Je nachdem wie hoch die Ablöse ist, wäre eine Überweisung besser. Bargeldgeschäfte gaben auch ein Falschgeldrisiko!