Ausgaben ohne Belege bei Steuererklärung der GbR weglassen?

3 Antworten

Warum weglassen?

Für den Ansatz von Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist das Vorhandensein eines Beleges ja nicht Voraussetzung, siehe Wortlaut § 4 (4) EStG

"(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

und § 9 (1) Sätze 1 und 2 EStG

"Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind."

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört: Keine Buchung ohne Beleg!

Zwar müsst Ihr bei der Steuererklärung keine Belege mit einreichen, aber das Finanzamt kann sie gegebenenfalls nachfordern oder fehlende Belege bei der Betriebsprüfung beanstanden.

Das hätte dann nicht nur eine Steuernachforderung zur Folge, sondern wäre fast zwangsläufig damit verbunden, dass der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder zumindest leichtfertige Steuerverkürzung entstünde.

Ich rate dringend davon ab. Orientiert Euch eventuell noch an diesem Gratis-Ratgeber: http://www.iab-dm.de/steuererklaerung-fuer-unternehmer-und-selbststaendige/

thallid 
Fragesteller
 25.04.2016, 10:38

Danke für Deine Antwort. Ist es denn rechtmäßig, wenn man die entsprechenden Ausgaben bei der EÜR einfach weglässt? 

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Dann würde ich sie weglassen. Das gibt zwar nur Probleme, wenn das Finanzamt die Belege sehen will, aber das kann durchaus mal sein.