Werbungskosten // Belege

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

in der Anlage N unserer gemeinsamen Steuererklärung

Auch hier noch mal klarstellend: Die Anlage N füllt jeder Steuerpflichtige aus, weil auch bei der Zusammenveranlagung zunächst die Einkünfte eines jeden separat ermittelt werden, § 26b EStG (der übrigens von beeindruckender Kürze ist).

Werbungskosten kann derjenige ansetzen, der einen (berufsbedingten) Aufwand hatte. Aufwand hat hier der, der den Laptop bezahlt hat. Es kommt also nicht darauf an, wer auf der Rechnung steht. Dennoch ist der Name auf der Rechnung ein Indiz dafür, dass auch derjenige, der diesen Namen trägt, die Rechnung bezahlt hat.

Es ist also Sache deiner Frau darzulegen (auf Anfrage des Finanzamtes, nicht in vorauseilendem Gehorsam), dass sie die Aufwendungen getragen hat.

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Vielen Dank an Alle für die Antworten!

@ EnnoBecker: Wenn ich das jetzt richtig verstehe: Ja, es kann zu Problemen kommen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, müsste ich meiner Frau jetzt eine Rechnung ausstellen? Muss sie mir das Geld auf mein Konto überweisen, damit sie den Laptop auch bezahlt hat?

Wäre das der "richtige" Weg um Probleme zu vermeiden?

Schlussendlich ist es ja sowieso unser Geld. Es war halt nur Bequemlichkeit das ich den Rechner gekauft habe. Hätte ich früher dran gedacht hätte ich meine Frau als Rechnungsempfänger eingetragen.

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@verba

Nein, du musst ihr keine Rechnung stellen. Schon gar keine mit jetzigem Datum.

Also konkret packst du den Beleg ja nicht mit in die Steuererklärung. Erst auf Anfrage des Finanzamts schickst du den hin. Kommentarlos.

Und erst wenn das Finanzamt komische Dinge fragt, kannst du erläutern, dass zwar dein Name auf dem Zettel steht, dies aber lediglich aus organisatorischen Gründen geschehen ist. Den Aufwand hat selbstverständlich die Frau getragen.

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