Anzeige zurückziehen (keine Interesse an weiterverfolgung)?

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Erst mal zur Info: § 201a StGB ist ein relatives Antragsdelikt (§ 205 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StGB). Das heißt, die Staatsanwaltschaft könnte grundsätzlich die Verfolgung vom Amts wegen weiterbetreiben, wenn diese ein öffentliches Interesse gegeben sieht. Halte ich hier aber für unwahrscheinlich.

Hab mal einen kurzen Entwurf geschrieben, den du so nutzen kannst:

AZ XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.20XX habe ich einen Strafantrag gegen XY gestellt (betr. § 201a StGB), der unter obigem Aktenzeichen bearbeitet wird.

Hiermit ziehe ich den Strafantrag zurück, an einer weiteren Verfolgung habe ich kein Interesse mehr. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre bisherigen Bemühungen.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

YX