Anspruch auf halbwaiserente bei absolvierung eines freiwilligen Praktikums mit berufsbezug?

1 Antwort

Hallo,

zum 01.07.2015 wurde die Einkommensanrechnung bei der Waisen- und Halbwaisenrente vollständig aufgehoben.

Einkommen von volljährigen Bezugsberechtigten kann die Höhe der Rentenzahlung also nicht mehr reduzieren, unabhängig davon, wie viel der Waise/ Halbwaise verdient.

Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 19:31

Es geht hier vielmehr darum, ob die Person in der zeit bezugsberechtigt war, nicht ob ggf Einkommen anrechnungsfähig ist. Laut der DRV ist dies in einer berufsvorbereitenden Maßnahme, die um Bezug zum aubsildungsberuf steht der Fall. Die Frage ist nur, ob es eben bei genau 20h zugewilligt wird, weil es ja ab mehr als 20 heißt. Die tatsächliche Arbeitszeit war höher als die 20h, aber Vertraglich festgesetzt waren die 20.

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Gaenseliesel  21.09.2018, 20:48
@Alexander98

diesen Absatz meinst du also:

....." Soweit die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach §§ 51 ff. SGB III gefördert wird und "Vollzeit" oder ein * wöchentlicher Stundenumfang von mehr als 20 Stunden bescheinigt wird *, kann ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass in ausreichendem Umfang "Qualifizierung" gegeben ist." .....

j......die 20 Std sind der Grenzbereich, so dass die tatsächlich höhere Anzahl der Std. ggf. nachgewiesen werden muss.

Nur bei den offensichtlich ü 20 Std. Bedarf es keiner weiteren Ermittlungen.

Du kannst aber auch die kostenfreie Hotline der DRV nutzen, damit wärst du auf der rechtl. sicheren Seite.

0800 1000 480 70

Service Hotline DRV

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Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 21:18
@Gaenseliesel

Wobei die Bildungsmaßnahme ja nicht nach §§51 ff. SGB 3 gefördert wird, den bei einem freiwilligen Praktikum in einem industriebetrieb ist dies sicher nicht der Fall. Das mit den 20h wird höchst schwammig. Denn ich habe auch nur die 20h bezahlt bekommen aber es waren Vertraglich Überstunden vorgesehen. " Zitat : Überstunden sind zeitnahe abzufeiern" Würde das un ein genaues Zeiterfassungssungsschema vorlegen müssen, würde es sich nach §612 BGB strafbar machen. Denn diese Überstunden waren nicht bezahlt und am Ende wurde ein resturlaubsanspruch nicht ausgezahlt und dann merkt man es wird rechtlich verdammt kompliziert.

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Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 21:22
@Alexander98

Im übrigen wurde auch das abfeiern von Überstunden nicht genehmigt. Und ob die Maßnahme Förderungsfähig ist muss die rv prüfen sowie ob die grenzsstundenanzahl von 20 durchgeht.

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Gaenseliesel  21.09.2018, 21:39
@Alexander98

Ich habe nochmals nachgesehen.....betr. dieser 20 Std. !

Sie betreffen meiner Auffassung nach den insgesamt, zeitlichen Aufwand der beruflichen Ausbildung (incl.Praktikum - gehört zur Ausbildung) pro Woche:

...." Als Schulausbildung gilt der Besuch einer allgemein bildenden Schule und einer Fach- oder Hochschule. Vorausgesetzt wird hier, dass die Schulausbildung einen wöchentlichen Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden erfordert. Auch die Teilnahme einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist als Schulausbildung anzusehen.

Auch bei einer Berufsausbildung wird eine Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet. Auch hier muss der zeitliche Aufwand für die berufliche Ausbildung mehr als 20 Wochenstunden erfordern (vgl. § 48 Abs. 4 Satz 2 SGB VI).

schau hier selbst:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/311-waisenrente.html

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Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 22:02
@Gaenseliesel

Ja dann müsste ich ja 20h + absolviert haben. Keine Ahnung wie es im Grenzfall bei genau 20 gehandhabt wird. Diese Situation wird nirgendwo behandelt.

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Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 22:05
@Alexander98

Weil ich ja schon ab einer Minute mehr pro Woche in diesem Rahmen drinnen bin

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Gaenseliesel  21.09.2018, 22:43
@Alexander98

genau !!!! Somit beträgt der ....zeitliche Aufwand für die gesamte berufliche Ausbildung mehr als 20 Wochenstunden !!!

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Alexander98 
Fragesteller
 21.09.2018, 22:49
@Gaenseliesel

Ja Vertraglich sind es nur 20 ab ich hoffe diese 20h gehen so durch. Da es genau die Grenze ist und es doch klar sein müsste, dass man 1min länger da ist. Ich weiß nicht wie genau das genommen wird.

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Gaenseliesel  21.09.2018, 23:01
@Alexander98

Du hast die o.g. kostenlose Telefonnummer der RV .... ruf am Montag dort an, dann geht es dir besser ! ;-)

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Alexander98 
Fragesteller
 22.09.2018, 11:34
@Gaenseliesel

Na dann bin ich mal sehr gespannt wie die entscheiden werden, mir wurde ja gesagt Antrag stellen. Muss man halt noch mal direkt nach dem Grenzfall von 20h fragen.

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