Altschulden aus Gewerbebetrieb in neuer Firmierung steuerlich absetzbar?

3 Antworten

ich wage es mal den Lieben Kollegen @Wurzlseppzu korrigieren, aber eventuell meinen wir sogar das Gleiche.

Die Ausgaben für den alten Betrieb haben natürlich mit dem neuen Betrieb absolut gar nichts zu tun.

Aber!

Ausgaben für den alten Betrieb sind, soweit sie nicht schon in der abwicklungsbilanz abgezogen wurden, nachträgliche Betriebsausgaben, die zu Ausgaben und somit zu einem Verlust für den alten Betrieb führen, der in der anlage G mit dem Gewinn des neuen Betriebs ausgeglichen werden können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
wurzlsepp6682  05.07.2018, 07:21

hallo, Walter,

da in der Frage war, die Altlasten in der neuen Firmierung anzusetzen bin ich nicht weiter darauf eingegangen .......

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wfwbinder  05.07.2018, 07:45
@wurzlsepp6682

Das war mir schon klar. Ich war nur so frei zu erklären, dass es u.U. eine Chance gibt noch Kosten geltend zu machen.

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die alten Schulden haben nullkommanull mit der neuen Selbständigkeit zu tun.

somit NADA Betriebsausgabe

byhteway:

die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe ....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krankenkassenbeiträge?

Eigene oder betriebliche?