Als Naturcoach arbeiten, Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

Bereits seit Anfang 2021 besteht die Verpflichtung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übertragen, § 138 Abs. 1b AO.

Die Gewerbeämter in den Gemeinden erzählen oft noch, dass das Finanzamt den Fragebogen zuschicken wird - das ist aber nicht mehr richtig.

Die Übermittlung kann über www.elster.de erfolgen. Dort muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage.

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Die persönlichen Daten eintragen ist klar.

Bei Umsatz einfach eine geringe Schätzung. denn es wird ja sowieso keine Umsatzsteuer zu zahlen sein, wegen der Kleinunternehmerregel, die hier absolut richtig ist, weil es nur private Kundschaft gibt.

Bei erwartetem Gewinn 0,- eintragen und fertig.

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