Ärger wegen Verletztengeld

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Die Höhe des Verletzengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen aus den ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Es gelten jedoch die Höchst-grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 85 SGB VII.

Während der berufsfördernden Leistungen erhält der Verletzte Übergangsgeld. Für die Berechnung gelten besondere Vorschriften.

http://www.vibss.de/versicherungen/gesetzliche-unfallversicherung-vbg/leistungen-der-gesetzlichen-unfallversicherung/verletztengeld-bei-arbeitsunfaehigkeit-und-uebergangsgeld/