Ab welchen Schenkungsbetrag/Jahr besteht Meldepflicht an das Finanzamt?

4 Antworten

§ 30 ErbStG regelt klar, dass jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer unterliegende Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist. Dabei gibt es gerade keine Untergrenze. Es ist auch nicht relevant, ob die Erbschaft oder Schenkung unter einem Freibetrag bleibt. Denn die Anzeige dient ja gerade dazu, das Finanzamt in die Lage zu versetzen eine Steuerpflicht zu prüfen.

In der Praxis unterbleiben sicherlich zahlreiche Meldungen, aber spätestens wenn der Freibetrag (= alle innerhalb von 10 Jahren von der gleichen Person erhaltenen Geschenke und Erbschaften) erreicht wird, wird die Meldung zwingend - sonst droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Sozial angemessene Gelegenheitsgeschenke wie z.B. Geburtsags- und Weihnachtsgeschenke, die in einem üblichen Rahmen bleiben, sind übrigens nicht auf den Freibetrag anzurechnen und bleiben steuerfrei.

Die Grenze für eine Anzeige sind 5.000 €. Man wird auf dem Formular nach Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren gefragt.

Wenn ich es richtig sehe, sind dann alle Schenkungen, auch solche unter 5.000 € gemeint.

Primus  29.07.2017, 21:32

Wenn ich Deine Antwort lese, wird mir klar, dass ich die Frage wohl falsch verstanden habe :-(

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Brigi123  29.07.2017, 21:48
@Primus

Primus, Deine Antwort war aber insofern interessant, als ja keine Steuerhinterziehung stattfindet, insoweit die Schenkung unter dem Freibetrag liegt.

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Primus  29.07.2017, 22:47
@Brigi123

Das baut mich wieder auf. Ich danke Dir ;-))

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Also ich gehe mal davon aus, dass in jedem Jahr unzählige Schenkungen vollzogen werden und nicht dem Finanzamt gemeldet werden. 

Welcher durchschnittliche Bürger kennt denn solche Gesetze?

Wenn es sich um die Übertragung von Immobilien/ Firmen oder um Erbschaften handelt, o.k., dann kann man wohl darauf kommen, dass es da noch etwas geben könnte wie das Finanzamt.

Aber wenn man z.B. Kindern oder Freunden ein paar Tausend Euro überweist, wer meldet denn sowas? Und woher sollte das FA sowas wissen?

Hoffentlich wird das dann nicht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.... Wie ist denn die Praxis? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass da wirklich etwas passiert.

 Es ist auch die Frage, wie verstaatlicht man leben muss.

Impact  29.07.2017, 21:59

Wenn Du mit "durchschnittlicher Bürger" den meinst, der mal ein paar wenige Tausender hergibt, so kennt der zwar das Gesetz nicht, hat aber mit Sicherheit schon davon gehört.

Und da passiert auch i.S. Bestrafung nichts.

Wenn Du Dir aber mal die Mühe machst und unter Steuerhinterziehung googelst, wirst Du sehen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Was Strafen im Steuerbereich betrifft würde es Dich vielleicht wundern, wie oft und wieviel da ausgesprochen wird (und wieviele sog. öffentliche Personen davon betroffen sind, ohne gleich in den Medien zu erscheinen).

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NasiGoreng  30.07.2017, 03:20
@Impact

Unsere Regierung betrügt ihre Bürger durch das Nichteinhalten von Versprechen (z.B. Investmentbesteuerung), durch die Besteuerung von inflationären Scheingewinnen, durch die kalte Progression und natürlich durch Verschwendung unserer Steuergelder an allen Ecken und Enden.

In diesem Zusammenhang kann man den Unmut von Brigi123 mit der gierigen und kleinkarierten Steuerpraxis gut verstehen. 

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Impact  30.07.2017, 13:59
@NasiGoreng

Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht wie jemand anders hier Stammtischpolemik betreibst. 

Also entsprechen Deine Betrugsvorwürfe der Wahrheit und nichts als der reinen Wahrheit.

Demnach ist es Deine Pflicht als Bürger, diese zur Anzeige zu bringen.

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NasiGoreng  31.07.2017, 03:09
@Impact

Anzeigen geht aus zwei Gründen nicht:

1. handelt es sich nicht um Verstöße gegen irgendwelche Gesetze gegen die man klagen könnte, sondern nur um staatliche Verstöße gegen Moral, Fairness und Anstand, denen kein Staat sich verpflichtet fühlt.

2. Klagen eines Bürgers gegen die Interessen des Staats, haben vor den Verwaltungsgerichten keine Chance. Zur Wahrung des Scheins von Gerechtigkeit entscheiden Verwaltungsgerichte und das Verfassungsgericht allenfalls mal gegen den Staat und für den Bürger, wenn es um läppisches Zeug geht.

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blackleather  31.07.2017, 08:37
@NasiGoreng

Klagen eines Bürgers gegen die Interessen des Staats, haben vor den Verwaltungsgerichten keine Chance. Zur Wahrung des Scheins von Gerechtigkeit entscheiden Verwaltungsgerichte und das Verfassungsgericht allenfalls mal gegen den Staat und für den Bürger, wenn es um läppisches Zeug geht.

Hast du bitte mal ein paar Aktenzeichen von Entscheidungen parat, bei denen sich das zeigt?

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Valeskix  01.08.2017, 13:50
@NasiGoreng

Stimmt, dass das BVerfG das ErbStG wegen einer übermäßigen Begünstigung von Betriebsvermögen als verfassungswidrig erklärt hat, war schon ziemlich läppisch...

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Für Erbe und Schenkung gelten die gleichen Betragsgrenzen.

Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen nur Erbschaften/Schenkungen versteuern, die höher als 500.000 Euro sind. 

Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro und Enkelkinder erhalten 200.000 Euro steuerfrei. 

Bei Schenkungen kannst Du den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen. 

Gaenseliesel  30.07.2017, 00:17

Danke, diese Zahlen beruhigen mich jetzt aber.....puh ! ;-(

200, 400, 500 Tausend €.......

manchmal kann weniger Reichtum, weniger Stress bedeuten ! :-))

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