Student, Aktien, ab wann Steuererklärung?

1 Antwort

Ganz so einfach ist es nicht. Die Idee der sogenannten Abgeltungsteuer war u.a., für eine Steuervereinfachung zu sorgen. Daraus geworden ist ein bürokratisches Monster:

Wenn Du kirchensteuerpflichtig bist und Deine Bank nicht anweist die Kirchensteuer einzubehalten mußt Du die Kirchensteuerzahlung per Steuererklärung nachholen.

Wenn Du ausländische Fonds im Depot hast dann kann es auch dann, wenn Du das Depot hier in Deutschland führst passieren, dass der Steuerabzug nicht oder nicht vollständig erfolgt. Das mußt Du per Steuererklärung nachholen lassen.

Bei geringen Einkünften, also in Deinem Fall, kann es sich lohnen eine Steuererklärung abzugeben: Der Sparerpauschbetrag beträgt nur 801,-€ für Alleinstehende, alles darüber hinaus unterliegt dem Steuerabzug. Der Grundfreibetrag aber liegt bei etwa 8.000,--€ für Ledige. Bis zu diesem Betrag fallen keine EK-Steuern an. Du könntest damit eine Erstattung Deiner Abzüge erreichen.

Was Du tun mußt: Im nächsten Jahr die EK-Steuererklärung abgeben. Vergiß ja nicht, Deiner Bank vorher schon Freistellungsauftrag zu erteilen.