2mal innerhalb 2 Wochen außerhalb geschlossenerOrtschaft geblitzt,mit was muss ich rechnen?

2 Antworten

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

Dann bist Du im Falle X mit 2 mal 60 Euro dabei.

Außer ..... Du befindest Dich noch in der Probezeit, dann würde das Vergnügen deutlich kostenintensiver.

Sabine0616 
Fragesteller
 20.05.2020, 20:56

Nein ich bin schon lange aus der Probezeit draussen.Hab den Führerschein schon über 20 Jahre und fahre auch schon einige Jahre Auto und bisher noch keine verstösse gehabt.

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Answer123  20.05.2020, 22:04

Die 2 x 60 € sind richtig.

Zum Thema Probezeit: Einfache Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h (wie hier gegenständlich mit TBNR 103773 im BT-KAT-OWI bzw. 11.3.3 BKat) -ohne Qualifikationsmerkmale wie z. B. schlechte Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO)- sind nach meinem Verständnis keine Probezeit-Verstöße im Sinne des § 2a StVG.

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Wichtig ist das genaue Datum, wann Du das erste mal die Geschwindigkeit überschritten hast. Wenn es vor dem 28.4.2020 war, dann bist Du in diesem Fall mit 30 € dabei, danach kostet es 60 €.

Solange es bei einem Verwarnungsgeld geblieben ist, gibt es kein "Gedächtnis". Nur wenn ein Bußgeld verhängt wird, werden beide Fälle berücksichtigt.