Mit 18 Jobcenter Auszug wegen unzumutbarer Zustände?

3 Antworten

Du wendest dich ans JA und lässt feststellen, das du dort nicht weiter wohnen kannst,

Wenn du Schule/Ausbildung/Studium machst, begibst du dich auf Wohnungssuche(WG-Zimmer).Die steht das Kindergeld und der Unterhalt deines Vaters zu, ich geh mal von aus, das deine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann. Du beantragst dann Schülerbafög, BAB oder Bafög je nach Situation. Kalkulieren kannst du mit insgesamt ca 900 €, deine Unterkunft sollte daher nicht mehr als 400-450 Warm kosten.

Wenn du derzeit nichts machst gehst du mit diesem Schreiben vom JA zum JC legst es dort vor und holst dir ne Genehmigung zur Übernahme der Miete. Mit diesem schreiben kannst du dann auf Wohnungssuche gehen und anschließend ALG2 beantragen.

Wenn du einmal ausgezogen bist, bist du raus, das Amt kann nicht von dir verlangen, das du zurück ziehst, selbst wenn du nach der Schule nicht sofort eine Ausbildung findest. Dann greift entsprechend tatsächlich ALG2 bei dir.

war damals auch schon einmal in einer Wohngruppe

und warum wendest Du Dich dann nicht "erneut" hilfesuchend an das JA, denn dies ist auch noch für junge Erwachsene zuständig - selbst wenn es Dir nur den Zugang zu Leistungen nach SGB II ebnet.

wie sehen denn aktuell deine perspektiven hinsichtlich ausbildung aus? dir steht bei einem auszug auf jeden fall kindergeld und unterhalt durch deine mutter zu. welche weiteren leistungen du ggfls. erhalten könntest, ist abhängig von dem, was du generell jetzt im bezug auf deine berufliche laufbahn vorhast.