Hallo wurde am waldrand erwischt von der Polizei?

5 Antworten

In den meisten Ländern kann öffentlicher Geschlechtsverkehr als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung betrachtet werden und kann je nach den örtlichen Gesetzen mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies kann als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder ähnlich bezeichnet werden. Die genaue Bezeichnung und Strafe hängen von den spezifischen Gesetzen des Landes oder der Region ab, in der das Vergehen begangen wurde. Es ist möglich, dass die Polizei weitere Schritte unternimmt, nachdem sie das Foto deines Ausweises gemacht hat, um deine Identität zu bestätigen und gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen. Es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um sich über deine Rechte und die möglichen Folgen zu informieren.


Eifelia  16.05.2024, 14:42

Und? Wie ist das jetzt in Deutschland? Was soll man mit Deiner Antwort im konkreten Fall anfangen?

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Da passiert nichts. Foto wurde nur der Einfachheit halber gemacht um die Personalien abklären zu können und euch nicht so lange zu stören.

Nur falls Du dich mit dem Auto in einem Bereich vom Wald befunden hast, den man gar nicht befahren darf, ist eine Strafe zu erwarten.

Ansonsten kommt da vermutlich nichts!

Werfe mal § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit in dem Raum (oder §119 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen, je nach Hintergrund). Dafür gibt es eine Geldbuße. Du wirst eine Anhörung vom Ordnungsamt erhalten, denn die Polizei leitet das dorthin weiter. Auch der Bußgeldbescheid kommt vom Ordnungsamt.


Tiiii  15.05.2024, 11:13

Welche Allgemeinheit soll er denn am Waldrand mitten in der Nacht belästigt haben? Da geht nichts vor Gericht durch.

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Dann gib uns die genaue Anschrift an. Damit die Allgemeinheit sich belästigt fühlen kann und wir uns ein Bild machen können