Wo hast Du das denn gelesen?
Natürlich kannst Du einen Antrag stellen - wer sollte Dich davon abhalten? Ob Du dann ein Darlehen bekommst, dürfte die eigentliche Frage sein.
Um diese zu beantworten, ist die Fragestellung aber zu unverständlich:
Warum beginnst Du die Frage mit "oder"? - fehlt da was?
Was verstehst Du unter einem "Privatdarlehen"?
Wofür brauchst Du das Darlehen, hast Du Sicherheiten, wie willst Du es zurückzahlen, was sagt die Bank (...)?
1. Ist es eine gewerbliche Tätigkeit oder evtl. doch eine freiberufliche? In letzterem Fall wäre eine Gewerbeanmeldung (nicht: Kleingewerbeanmeldung, sowas existiert nicht) nicht notwendig, an der Pflicht zur Gewinnermittlung und Versteuerung ändert sich natürlich nichts
2.Die Personengesellschaft hat damit nichts zu tun.
3. Das musst Du selber wissen.
Das Formular musst Du gar nicht zurücksenden, denn Deiner Schilderung trifft doch gar nichts davon zu. Stattdessen musst Du umgehend die angeforderte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben - die wird dann zu einer Erstattung führen.
"Nun zu meiner Frage, ich kenne mich in dem Bereich Steuer absolut nicht aus"
Du hast also ein Unternehmen gegründet, ohne Dich über grundlegende unternehmerische Pflichten zu informieren und ohne einen Steuerberater zu involvieren? Das kann ziemlich schnell ziemlich teuer werden... Warum macht man sowas?
Das Problem: Derzeit haben sehr, sehr viele Steuerberater einen Aufnahmestopp. Entweder, Du beginnst sofort damit, Dir das für einen Unternehmer unverzichtbare Wissen im Selbststudium zu beschaffen oder Du beginnst sofort mit der Suche nach einem Steuerberater, der Mandanten aufnimmt.
Eine Rückzahlung bedeutet, dass man etwas, was man bezahlt hat, ganz oder teilweise zurückbekommt.
Mit etwas mehr Kontext kann man mehr sagen.
Du musst gar nichts mitschicken, wenn das FA Unterlagen sehen will, fragt es danach.
Offiziell hast Du das Geld in 2023 verdient und es gehört in die Einnahme-Überschuss-Rechnung für 2023. Wann Du Dir das Geld auszahlen lässt, ist irrelevant - SO leicht lassen sich Einkünfte nicht in ein anderes Jahr verschieben.
Ein Kleingewerbe kann man übrigens nicht anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Vermutlich meinst Du damit, dass Du die Kleinunternehmerregelung anwendet- das hat mit der Gewerbeanmeldung allerdings gar nichts zu tun, sonder nur mit der Umsatzsteuer.
Für eine belastbare Antwort frag das in einem singapurischen Rechtsforum.
Dass eine Umfrage in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Sinn ergibt - ist Dir das etwa nicht sonnenklar?
Das hängt vor allem davon ab, mit welcher Energiequelle die Fußbodenheizung betrieben wird. Die Stromkosten bei einer Öl- oder Gasheizung beschränken sich ja auf den Strom, den die Therme braucht für die Steuerung, das an- und abschalten etc. Eine Wärmepumpe verbraucht deutlich mehr Strom (dafür zahlt man weder für Öl noch für Gas) und eine Nachtspeicherheizung nochmal mehr, die Frage ist so also nicht beantwortbar.
Mehrfachpostings sind hier nicht erlaubt und die Frsge wurde bereits beantwortet, daher gemeldet.
Es sind noch Tausende davon im Umlauf- mit Inhalt, die Fragestellung ist daher ohne Sinn.
https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/vereinssatzung/
Helfen kann ein Anwalt.
Steuerberater müssen grundsätzlich bach der StBVV abrechnen. Die Vereinbarung eines Festpreises ist zwar möglich, kommt aber selten vor.
Ausrede für ein illegales Messer, wie ich annehme? Hältst Du Deine Mutter für dumm?
Ich halte da eher jemand anderen für dumm.
Wir sind hier bei FINANZfrage. Ich würde sagen, Du solltest diese Frage im Forum bei studis-online stellen, da dürfte sie besser aufgehoben sein.
Ob Lohnsteuer anfällt oder nicht, hängt einzig und allein von der Höhe des Lohns und der Steuerklasse ab. Bei einem Midijob ist es daher absolut nicht unüblich, dass keine Lohnsteuer anfällt.
Die Altersrente spielt dabei überhaupt keine Rolle - der Arbeitgeber kann diese doch gar nicht in die Steuerberechnung mit einbeziehen, da er deren Höhe nicht kennt (und die geht ihn auch nichts an).
Die Besteuerung geschieht dann im Rahmen der Veranlagung. Kommt es zu einer Nachzahlung von mehr als 400 € (nur ESt) und ist eine solche auch für die Folgejahre zu erwarten, werden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt (§ 37 EStG). Die sind dann zum 10.03., 10.06 , 10.09. und 10.12. jeden Jahres zu überweisen (wenn man kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen will).
Sorry, aber das ist vollkommen unverständlich und enthält zudem überhaupt keine Frage (ein Fragezeichen allein reicht dafür nicht). Bitte schildere den Sachverhalt von vorn, vollständig und verständlich - dann kann dir wahrscheinlich geholfen werden.
Ich verstehe schon nicht, warum er nicht über die Künstlersozialkasse, in der er ja eigentlich pflichversichert gewesen sein müsste, in einer gesetzlichen KK versichert war. Ich kenne mich damit aber zugegeben nicht wirklich aus. Vermutlich einst gut verdient und nicht ausreichend vorgesorgt/die falschen Entscheidungen getroffen
Vor 10 Jahren war ein guter Teil der Klimaaktivisten noch in der Grundschule, und ein guter Teil der Entscheider ist jetzt in Rente. Das junge Leute deren Entscheidungen in Frage stellen, finde ich legitim - es ist IHRE Zukunft, über die entschieden wurde.
Ich kenne mich dort nicht aus, aber: hat man denn vor 10 Jahren auch damit begonnen, Ersatz für den Wald zu schaffen, der für die Erweiterung abgeholzt werden soll?
Gibt es nicht - gerade im Osten - Industriebrachen genug, die für solche Projekte umgewandelt werden können, müssen wirklich immer neue Flächen versiegelt werden?
Vielleicht hat man mit Kindern einen anderen Blick auf die Sache.
Ich bin auch früher nicht oft ins Restaurant gegangen - für mich hat sich daher nichts geändert.