Fragen zum Bürgergeldbezug?

5 Antworten

Mein Gott

Such dir ne Arbeit oder mach dich Selbständig mit deinem ach so hoch gelobtem Abschuss.

Und wenn dir das hier in Deutschland nicht passt, zieh ins Ausland, mal sehen, wie willkommen du da bist und was du an Sozialleistungen erwarten kannst.

"t/d"rollige Erstlingsfrage eines Machthabers

Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet.

Eine Monate zurückliegende Nebenkostenerstattung interessiert das JC ehedem nicht. Und bis zum Herbst solltest Du als Akademiker einen Job gefunden haben.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Schmunzel - "viel Vergnügen" - dafür wird Dir das zuständige Gericht kaum Prozesskostenhilfe bewilligen.

Also "sieh zu", dass Du schnellstens in Lohn und Brot kommst und erst gar nicht von einer solchen Transferleistung abhängig wirst, dann musst Du Dich auch gar nicht "nackig" machen.

Erstattungen aus Nebenkostenvorauszahlungen und selbstverständlich Steuererstattungen sind als Einkommen anzugeben.

Aber warum geht jemand mit Masterabschluss nicht arbeiten? Generation Z richtet unser Land zugrunde.


Machthaber 
Fragesteller
 11.05.2024, 18:42

Wird das dann wenigstens auf die 12 Kalendermonate verteilt oder bekomme ich dann plötzlich in einem Monat gar kein Bürgergeld mehr?

Ich habe nach meinem Studium über 5 Jahre gearbeitet. Mit 30 habe ich nun festgestellt, dass ich kein Bürosklave bin und dies kein Leben ist. Die 40 Stunden Woche war nie dafür ausgelegt, dass man nach der Arbeit auch noch einkaufen, putzen, waschen und kochen soll. Hierfür gab es normalerweise Ehefrauen, die sich Dank ausuferndem Feminismus nun zu Schade für sind.

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MonavdH  11.05.2024, 18:47
@Machthaber

Eine Steuererstattung und die Erstattung der Nebenkosten wird im laufenden Bürgergeld-Bezug immer als einmalige Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB II zum Zeitpunkt des Zuflusses angesehen und voll als Einkommen angerechnet. Also bekommst du solange kein Bürgergeld, bis die Beträge verrechnet sind.

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Eifelia  11.05.2024, 18:55
@Machthaber

"Hierfür gab es normalerweise Ehefrauen, die sich Dank ausuferndem Feminismus nun zu Schade für sind."

Nun, Du bist Dir ja offenbar auch zu schade dafür - Gleiches Recht für alle!

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Machthaber 
Fragesteller
 11.05.2024, 19:04
@MonavdH

Danke. Gilt das für die Zinseinnahmen, die ich einmal jährlich ausgezahlt bekomme? Diese betroffen doch immer ein Kalenderjahr, also müssten die Einnahmen entsprechend auf 12 Monate verteilt werden.

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Andri123  11.05.2024, 19:26
@Eifelia

Der Kandidat kommt mir irgendwie bekannt vor. Gleich kommt wieder die Nummer mit den Müttern, die lebenslang unbehelligt Bürgergeld kommen... Aber man sollte ja nur antworten, wenn man möchte, und das wollte ich schon vorhin nicht.

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tellerchen  11.05.2024, 19:33
@Machthaber

Zinseinnahmen ja natürlich...das erfährt das Jobcenter über das Finanzamt...ist mir damals als ich 2009 wegen krankheit im Bürgergeldbezug war auch passiert... vermögenswirksame Leistungen damals in der Arbeitszeit als Aktienanteile angelegt... plötzlich kam ein Brief... das Jobcenter hatte erfahren das darauf zinsgewinne aufgelaufen waren... ich hatte da bei dem Geldinstitut garkein konto mehr... hatte das schon längst vergessen... sowas läuft ja ein paar jahre... wie auch immer die habens irgendwie erfahren...

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wilees  11.05.2024, 19:50
@Machthaber
dass man nach der Arbeit auch noch einkaufen, putzen, waschen und kochen soll.
Hierfür gab es normalerweise Ehefrauen

ach ja ein "aaaarrrrmer Ehemann", dessen Ehefrau statt Heimchen am Herd zu spielen jetzt zusätzlich Geld in die Haushaltskasse fließen lässt.

Deine Einlassungen werden immer t/drolliger

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Machthaber 
Fragesteller
 11.05.2024, 19:53
@wilees

Nein, es ist noch schlimmer. Ich habe überhaupt keine Frau! Deswegen dachte ich mir auch, wozu weiter arbeiten, wenn ich keine Familie haben darf? Am bitteren Ende würde wieder der Staat von meinem Lebenswerk profitieren und erben. Ich würde morgen früh anfangen zu arbeiten, wenn ich eine Ehefrau hätte, die sich um meine Kinder und meinen Haushalt kümmern würde.

Ich bin einfach im falschen Jahrzehnt geboren.

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Eifelia  11.05.2024, 20:00
@Machthaber

Such Dir doch eine gut verdienende Ehefrau und kümmere Dich dann selbst um "Deinen" Haushalt und "Deine" Kinder.

Wer irgendwo im 19. Jahrhundert steckengeblieben ist, ist halt nicht besonders attraktiv als Partner und Kindsvater - das ist selbst gemachtes Elend. Und der Status als Bürgergeldempfänger setzt noch einen oben drauf.

Aber die Namenswahl zeigt ja schon überdeutlich den Troll.

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Emelina  11.05.2024, 20:21
@Machthaber
Die 40 Stunden Woche war nie dafür ausgelegt, dass man nach der Arbeit auch noch einkaufen, putzen, waschen und kochen soll. Hierfür gab es normalerweise Ehefrauen, die sich Dank ausuferndem Feminismus nun zu Schade für sind.

Für eine Single-Frau, die 40 Stunden in der Woche gearbeitet hat, "gab es normalerweise" keine Ehemänner, die "einkaufen, putzen, waschen und kochen" waren und diese Frauen haben es auch geschafft.

Frauen schaffen es heute ganz alleine Beruf, Haushalt und noch Kinder unter einen Hut zu bringen, weil sich manche Männer "zu Schade" für die "niedrigen" Haushaltstätigkeiten sind. So viel zum "ausufernden Feminismus"...

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wurzlsepp6682  11.05.2024, 21:05
@Machthaber

och, eine Runde Mitleid mit dem "Master"?

ich bin 32 Stunden die Woche angestellt. habe noch ein Nebengewerbe. und bin alleinerziehend. komisch: ich kann einkaufen, kochen usw. ganz OHNE Ehefrau! also die Ausrede ist Müll (und kommt beschämenderweise noch von einem "Akademiker") und ich bin um einiges älter als der "Master".

wenn DU also dein Leben nicht auf die Reihe bekommst und lieber Bürgergeld beziehst: ok, deine Entscheidung.

aber bei der Aussage "du prüfst eine Verfassungsbeschwerde" habe ich vor Lachen meinen Kaffe auf die Tastatur gespuckt .... Viel Spaß, ich bin gespannt, welcher Rechtsanwalt diese Klage vertreten wird. Bezahlen kannst du ihn ja nicht, beziehst ja Bürgergeld (und KEINE Rechtschutzversicherung gibt Dir hier eine Deckungszusage)

also, suhl dich ruhig weiter im Selbstmitleid. von mir bekommst du eine Tüte Mitleid geschenkt.

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Erstattungen gelten als Einkommensbeträge... ich würde das melden... die erfahren das irgendwann sowieso... ich hatte unten weiter zinsgewinne erwähnt auf vermögenswirksame Leistungen... nach 3 Jahren hatten die es erfahren... vermutlich über das Finanzamt...

selbst wenn ich ihnen 10 Euronen schenken würde müssten sie es melden... ansonsten gelten sie als uneinsichtig bzw nicht mitwirkungspflichtig wozu sie verpflichtet sind.... solche Leute hat man umso mehr im Auge...

In beiden Fällen liegst Du meiner Meinung nach FALSCH!

Dein Einkommen wäre in beiden Fällen höher, wären die Abgaben niedrieger gewesen! 😁😜😎