Auch als Miteigentümer kannst Du jederzeit in der Versteigerung mitbieten. Du solltest allerdings vorher sicher stellen, dass Du Dein Gebot, wenn Meistbietender, auch bezahlen kannst. Das solltest Du mit Deiner Bank klären.Und wichtig: Es kann im Versteigerungstermin Sicherheit verlangt werden. Normalerweise 10% des Verkehrswerts, bei Dir als Versteigerungsschuldner aber 100 % des Verkehrswerts. Wenn Du Dich mit der Bank vorher über die Finanzierung geeinigt hast wird sie wohl keine Sicherleistung beantragen. Aber auch der andere Miteigentümer kann Antrag auf Sicherleistungsleistung stellen. Und diesem muss das Gericht stattgeben, weil jeder Eigentümer mit Bezahlung des Meistgebots durch den Ersteher entlastet wird und er deshalb ein berechtigtes Interesse hat.Die Bank könnte Dir ja eine von ihr ausgestellte selbstschuldnerische Bürgschaft zum Versteigerungstermin mitgeben.

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