Der betrieblich genutzte Teil der Privatwohnung bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit, welche dann auch notwendiges Betriebsvermögen darstellt - siehe auch R 4.2 der Einkommensteuerrichtlinien. Die Aufwendungen sind nach Flächenmaßstab (wenn sie das gesamte Gebäude betreffen, z.B. Dach) aufzuteilen. Sie können, wenn sie nur eine bestimmte wE betreffen, auch direkt zugeordnet werden.

Es gibt allerdings eine Bagatellregelung, nach der der betriebliche Teil nicht ins Betriebsvermögen eingelegt werden muss, wenn der gemeine Wert weniger als 20.500 EUR (absolute Grenze) beträgt und nicht mehr als 20 % des Gesamtwerts der Immobilie wert ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man das bei dir schwerlich beurteilen, da du dir über die tatsächliche Nutzung noch nicht im Klaren bist. Musst halt bedenken, dass du ggf. mal die stillen Reserven zu versteuern hast, wenn deine Wohnung teilweise BV darstellt.

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