Hallo an alle, bin mit meiner Firma in einen staatlichen Unternehmen als Dienstleister tätig. An allen sg. Brückentagen dürfen die Eigenangestellten Urlaub bzw. Überstunden abarbeiten. Wir selber haben keine Möglichkeit diese zu machen und auch an den Tagen beim Kunden und auch in unsere Firma gibt es keine Möglichkeit zu arbeiten. Wir arbeiten unsere 8 Std. ab - nicht mehr und nicht weniger. Für diese Tage müssen wir leider Urlaub nehmen müssen (laut AG). Ist es wirklich so das wir für die Brückentage Urlaub nehmen müssen oder gibt es auch eine andere Möglichkeit? Bei 26 Urlaubstagen im Jahr fallen da leider einige weg, auch zwischen Weihnachten und Neujahr. Ich hoffe Sie können mir hier sachlich helfen und bedanke mich im Voraus. MFG Grabson72