Hallo,
kbvs.de hat vollkommen Recht ! Ich finde es eine Frechheit von der Bank Dir dieses zu sagen; gerade die Banken wissen es ganz genau ALG I, ALG II, Sozialleistungen sind nicht pfändbar ! Die Bank kann doch schon am Absender erkennen das es sich um Leistungen nach dem SGB handelt.
Für weitere Info´s klicke mal folgenden Link an. Dieser Link ist immer auf dem neuesten Stand und ist vom Bundesministerium. Auf dieser Seite werden viele Informationen per Pdf -Download angeboten:
http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html
Ich hoffe Dir damit ein wenig geholfen zu haben.