Den Scheck unterschreibt der Einreicher bei seiner Bank dann auf der Rückseite und gibt dort auch seine Kontonumnmer an, wohin der Scheck gutgeschrieben werden soll. Ein Verrechnungsscheck muß immer aufs Konto gehen, du kannst Zusatz oder Überbringer streichen oder belassen, für dich keine Auswirkung. Streichst Du es nicht, kann der Empfänger den Scheck nochmals weitergeben. Aber eine Barauszahlung geht eben nicht. Und es ist immer nachvollziehbar, auf welches Konto er eingereidht wurde.
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Ist es vertraglich nicht geregelt, ist das nicht klug gewesen, grundsätzlich gehört s dann aber Dir, also wird es sozusagen mitverkauft 11 U 129/94 ein Urteil das Du lesen solltest
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