2 Fragen zum Verrechnungsscheck

3 Antworten

Dir ist der Unterschied zwischen Inhaberscheck und Orderscheck offenbar nicht bekannt. Das was die Banken als V-Schecks ausgeben sind Inhaberschecks. Wie der Name schon sagt, können die von jedem Inhaber des Schecks vorgelegt werden. Es ist daher ein Risiko diese Schecks zu versenden. Dieses Risiko wird allerdings durch den Zusatz verringert "Nur zur Verrechnung", denn welcher Dieb läßt schon über sein Konto einlösen?

Wer ganz sicher gehen will, besorgt sich von seiner Bank Orderschecks, erkennbar am roten Rand. Die können nur von der als Empfänger genannten Person oder einer anderen Person per Order des Empfängers eingelöst werden.

Was ich mich frage ist allerdings, wieso denn überhaupt Scheckzahlung, wieso nicht Überweisung.

DH! Das erklärt es!

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der Fall 1 wird beim Verrechnungsscheck schwer möglich sein, denn du bist ja nicht derjenige, der den Scheck bei der Bank einlöst. Und damit kannst du auch nicht in Gegenwart eines Bankers unterschreiben.

Du unterschreibst 1-mal.

Es ist ein Verrechnungsscheck und du solltest schon ein Interesse haben, dass das Geld dort ankommt, wo es soll. Ob du nun den Begünstigten nennen musst oder nicht, steht im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg

Der Gegünstigte wird beim Einreichen des Schecks bei der Bank unterschreiben.

Natürlich habe ich Interesse, das das Geld dort ankommt wo es ankommen soll. Allerdings habe ich diese Sicherheit durch den Verrechnungsscheck NICHT. Es heißt ja: "An: Person XY oder ÜBERBRINGER". Damit enthält das Geld entweder die Person xy, oder eben der Überbringer. Es handelt sich damit nach meiner Ansicht also um einen Inhaberscheck.

Was mit jetzt unklar ist, ist warum ich überhaupt schreibe: "An: xy", wenn es sich eh jede X-Belibige Person gutschreiben lassen kann welche im Besitz des Schecks ist.

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Den Scheck unterschreibt der Einreicher bei seiner Bank dann auf der Rückseite und gibt dort auch seine Kontonumnmer an, wohin der Scheck gutgeschrieben werden soll. Ein Verrechnungsscheck muß immer aufs Konto gehen, du kannst Zusatz oder Überbringer streichen oder belassen, für dich keine Auswirkung. Streichst Du es nicht, kann der Empfänger den Scheck nochmals weitergeben. Aber eine Barauszahlung geht eben nicht. Und es ist immer nachvollziehbar, auf welches Konto er eingereidht wurde.