Also, generell gibt es bei diesen Dingen wirklich kein Recht auf Umtausch.

Ausschluß vom Fernabsatzgetz!!!

Mein Tipp, wenn ihr die Karten für eine Veranstaltung Theater/ Musical gebucht habt und ihr die Karten nur für einen anderen Termin wollt, setzt Euch mit dem Veranstalter in Verbindung. Der ist meist daran interessiert zufriedene Kunden zu haben und wird wenn ihr freundlich erklärt warum ihr umbuchen wollt wird er ggf..eine "Stornofreigabe" machen. Danach müßt ihr euch dann nochmal mit dem Ticketunternehmen in Verbindung setzen, eine Stornogebühr entrichten und schon ist euer Fehler einer Fehlbuchung für "kleines Geld" aus der Welt. Es kann dann eine Weile Dauern bis ihr den Betrag erstattet bekommt. (max 14 Tage schätze ich!):

Bei mir hat das geklappt. Die Sache hat mich etwas Zeit, freundliche Emails und Telefonate gekostet. Ich verstehe jetzt auch die Veranstalter, der Hintergrund für den Ausschluß sind Fakebuchungen, die ohne Ausschluß der Stornierung den Veranstalter eine Menge Geld kosten würden.

Die Ticketunternehmen reagieren meist etwas sehr zäh, da sie Dienstleister sind und nur geringes Interesse am Umtausch haben. Viel Erfolg

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"Konzert- und Veranstaltungskarten sind i.a. deshalb vom Umtausch ausgeschlossen, da damit ein Platz verkauft wird, der ab diesem Zeitpunkt für andere Interessenten nicht mehr zur Verfügung steht. Der Veranstalter müsste also anderen Interessenten absagen und könnte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Rückgabe erfolgt wäre, den wieder frei gewordenen Platz ggf. nicht mehr verkaufen." Diese Antwort finde ich schlimm, jeder kann sich mal vertun!!!! Ich hatte meine Fehlbuchung binnen 30 min gemeldet und erhielt nur die lapidare Antwort: Sie können die Karten ja verschenken. Ich denke nach 30 min sollte jedes Portal die Möglichkeit haben die Platze wieder freizugeben und umzubuchen. gerne auch gegen eine Bearbeitungsgebühr. DaERVICEWÜSTE DEUTSCHLAND!!!! Kartenkauf über onlineversand NIE WIEDER!!!!!!

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