Warum sind Reisebuchungen und Konzert/Veranstaltungskarten prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen ?

3 Antworten

Also, generell gibt es bei diesen Dingen wirklich kein Recht auf Umtausch.

Ausschluß vom Fernabsatzgetz!!!

Mein Tipp, wenn ihr die Karten für eine Veranstaltung Theater/ Musical gebucht habt und ihr die Karten nur für einen anderen Termin wollt, setzt Euch mit dem Veranstalter in Verbindung. Der ist meist daran interessiert zufriedene Kunden zu haben und wird wenn ihr freundlich erklärt warum ihr umbuchen wollt wird er ggf..eine "Stornofreigabe" machen. Danach müßt ihr euch dann nochmal mit dem Ticketunternehmen in Verbindung setzen, eine Stornogebühr entrichten und schon ist euer Fehler einer Fehlbuchung für "kleines Geld" aus der Welt. Es kann dann eine Weile Dauern bis ihr den Betrag erstattet bekommt. (max 14 Tage schätze ich!):

Bei mir hat das geklappt. Die Sache hat mich etwas Zeit, freundliche Emails und Telefonate gekostet. Ich verstehe jetzt auch die Veranstalter, der Hintergrund für den Ausschluß sind Fakebuchungen, die ohne Ausschluß der Stornierung den Veranstalter eine Menge Geld kosten würden.

Die Ticketunternehmen reagieren meist etwas sehr zäh, da sie Dienstleister sind und nur geringes Interesse am Umtausch haben. Viel Erfolg

"Konzert- und Veranstaltungskarten sind i.a. deshalb vom Umtausch ausgeschlossen, da damit ein Platz verkauft wird, der ab diesem Zeitpunkt für andere Interessenten nicht mehr zur Verfügung steht. Der Veranstalter müsste also anderen Interessenten absagen und könnte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Rückgabe erfolgt wäre, den wieder frei gewordenen Platz ggf. nicht mehr verkaufen." Diese Antwort finde ich schlimm, jeder kann sich mal vertun!!!! Ich hatte meine Fehlbuchung binnen 30 min gemeldet und erhielt nur die lapidare Antwort: Sie können die Karten ja verschenken. Ich denke nach 30 min sollte jedes Portal die Möglichkeit haben die Platze wieder freizugeben und umzubuchen. gerne auch gegen eine Bearbeitungsgebühr. DaERVICEWÜSTE DEUTSCHLAND!!!! Kartenkauf über onlineversand NIE WIEDER!!!!!!

Tschuldigung da wurden Buchstaben verschluckt. soll heißen "das nenne ich SERVICEWÜSTE DEUTSCHLAND"

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Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, ist dieser verbindlich. Damit kann weder der Käufer die Ware einfach aufgrund von Nichtgefallen zurückgeben, noch der Verkäufer die Ware zurückfordern, da z.B. jemand anderes mehr dafür zahlen würde.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Bezahlung. Der Käufer hat ein Recht auf einwandfreien Zustand der Ware. Bei Mängeln greift auch kein Umtausch, sondern zuerst Nachbesserung und dann Ersatzlieferungen. Vom Vertrag zurücktreten kann man nur, wenn diese Gewährleistungsmittel fehlschlagen. Im Falle einer Aufhebung des Vertrags ist das Geld auszuzahlen, abzüglich Entgelte für Minderungen der Ware während diese in Besitz des Käufers war. Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht.

Einzelvertraglich bzw. über AGB bzw. aus Kulanz kann ein Verkäufer dem Käufer mehr Optionen einräumen, z.B. eine Umtauschoption oder eine Rückgabeoption innerhalb einer bestimmten Frist.

Besondere Regelungen gelten für Fernabsatzgeschäfte, d.h. bei Verträgen z. B. per Internet oder Telefon. Bei diesen gibt es ein generelles Widerrufsrecht oder Rückgaberecht für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Widerrufsbelehrung. Der Käufer muss einen Widerruf nicht zu begründen. Ausgenommen davon sind nur individuelle Anfertigungen.

Konzert- und Veranstaltungskarten sind i.a. deshalb vom Umtausch ausgeschlossen, da damit ein Platz verkauft wird, der ab diesem Zeitpunkt für andere Interessenten nicht mehr zur Verfügung steht. Der Veranstalter müsste also anderen Interessenten absagen und könnte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Rückgabe erfolgt wäre, den wieder frei gewordenen Platz ggf. nicht mehr verkaufen.