habe einen kleinen Nebenverdienst durch die Austellung von Rehaanträgen und einem BG Antrag

ich kann aus der Darstellung nicht erkennen, auf welcher Basis du diesen Ertrag bekommst: Selbständigkeit? Festanstellung? Minijob? ???

Damit kann ich nicht sagen, wohin der Betrag gehört.

...zur Antwort

bei Zeile 53 steht: angerechnete ausländische Steuern. Damit sind es nach deiner Aussage die 30 Euro.

Quellensteuer wird als 4faches vom steuerpflichtigen Ertrag abgezogen

verstehe ich nicht.

Was im Ausland abgezogen wird ist meist deutlich mehr als das, was hier angerechnet wird. Rechtlich korrekt ist das allemal, denn das Ausland wird nicht grundlos und ohne Regelung an der Quelle besteuern. Und den dt. Fiskus interessiert nicht, wenn du letztlich viel mehr Quellensteuer im Ausland gezahlt hast. Es geht nur um den anrechenbaren Betrag.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.