Die Reversed Charge Regelung trifft auch auf den Export von Leistungen in die Schweiz zu - genauer handelt es sich in der Schweiz um den IMPORT von Leistungen aus dem Ausland - aber das muss Dich nicht kümmern. Du stellst Deine Rechnung, wie in DE üblich, ohne MWST mit dem Hinweis auf die Reversed Charge Regelung. Es ist Sache des Schweizerischen Empfängers, diese Leistung zu Versteuern (Schweiz = Bezugssteuer). Falls der Empfänger in der Schweiz MWST-pflichtig ist, kanst Du als UID die MWST-Abrechnungsnummer ohne den Zusatz "MWST" verwenden. Die Nummer hat das Format CHE-999.999.999 MWST.

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