Frage
Antwort
Sofern du Vollzeit beschäftigt bist, erfährt dein Chef es nicht, da jede "Anstellung" extern voneinander abgerechnet wird beim zuständigem Finanzamt. Solltest du NICHT Vollzeit beschäftigt sein beachte die zusammenveranlagung des Steuersatzes,--da kannst du schnell drüber liegen und dann ja voll steuerpflichtig sein.