Handschriftlich muss es sein, wenn Sie es alleine verfassen und kein Notar hinzugezogen wird, um die Echtheit zu bekunden. Die zweite Variante wäre ein notariell beglaubigtes Testament, das dann auch getippt sein kann. Aber auch das muss mit einer Original-Unterschrift versehen werden. Wenn ein getipptes und ein handschriftliches Dokument vorgelegt wird, dann gilt immer das Dokument, das neuer ist. Deshalb muss auch das Datum mit drauf.

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Laut Mietrecht muss ein Vermieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Prinzip dulden. Ich denke mal, dass die Renovierung eines Badezimmers darunter fällt und demnach nicht verweigert werden kann. Ob eine Mieterhöhung allerdings so ohne weiteres durchzudrücken ist, das wage ich zu betzweifeln. Denn soweit ich weiß geht das nur, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt, und das scheint mir bei einem Badezimmer nicht nbedigt der Fall zu sein.

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Es gibt ein Widerrufsrecht, das es einem Kunden erlaubt innerhalb von zwei Wochen nach einem Vertragsabschluss von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Das gilt bei Krediten genauso wie bei anderen Verträgen. Zu einem Widerruf nach dieser 2-Wochen Frist ist eibne Bank sicherlich nicht verpflichtet. Aber vielleicht könnte man auf Kulanz etwas machen, wenn man z.B. ein guter Kunde ist.

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