außerordentliche Kündigung der Gebrauchtwagengarantie

Folgende Frage: Anfang Dez. 2012 habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Gebrauchtwagen gekauft. Hierbei wurde mir die Gebrauchtwagengarantie einer Fremdfirma (MPR-Garantie) angeboten. Ich unterschrieb den Gebrauchtwagengarantievertrag und bekam daraufhin noch 3 Seiten mit Vertragsbedingungen ausgehändigt. In diesen Bedingungen steht, dass ich mit dem Fahrzeug alle 10.000km zur Inspektion muss. Ich schrieb eine Email an die Garantiefirma und fragte, was diese Inspektion beinhalten muss. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich das Öl sowie die Ölfilter wechseln lassen muss. Da ich Vielfahrer bin, habe ich in 1 bis 2 Wochen die ersten 10.000km weg und müsste zur Inspektion. In meinen Augen ist ein Öl- und Ölfilterwechsel alle 10.000km schwachsinnig. Deshalb habe ich den Vertrag außerordentlich gekündigt, mit der Begründung, dass starre Inspektionsintervalle gesetzlich verboten sind und man mir den Umfang der Inspektion verheimlicht hat.

Nun habe ich eine Antwortmail der Firma bekommen, in der mir mit einem einzigen Satz mitgeteilt wurde, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei.

Ist das richtig so? Schließlich hat mich die Firma doch in Unwissenheit über den Umfang einer jeden Inspektion gelassen und dass meiner Meinung nach um mich zu täuschen.

Ich bin total verzweifelt, es handelt sich hier schließlich um Kosten in Höhe von 300 EUR. Am meisten stört mich die Ignoranz mit der die MPR meine Mails beantwortet (kurze Antworten ohne Rechtsgrundlagen).

Bitte helft mir!

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@Matrix

genau dieses Urteil habe ich in meiner Kündigung auch erwähnt. Die MPR-Garantie geht darauf aber gar nicht ein und meint stur: "Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht möglich."

Trotzdem danke für die schnelle Antwort.

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