Warum liest eigentlich niemand hier die genaue Frage? Die Frage bezog sich auf bereits bestehendem ALG II.

Nein, Du kannst das Haus nicht für einen Euro verkaufen. Während Du im Bezug von Hartz IV bist, musst Du nach dem SGB II alles tun, um Deine Bedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Dazu gehört auch verwertbares Vermögen, (in diesem Fall ein Haus) zu dessen tatsächlichem Verkehrswert es auch verkauft werden muss. Geschenke kannst Du erst dann machen, wenn Du kein ALG II mehr beziehst. Allerdings kann dann immer noch das Differenzvermögen zwischen dem Verkehrswert und dem einen Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre ausschlaggebend sein, um die "Schenkung" (was es im Grunde ja auch ist) rückgängig machen zu müssen. Genau das wird das JC dann auch verlangen.

Selbst herbei geführte Armut ist innerhalb der letzten 10 Jahre nach dem SGB ein Ausschlusskriterium von Hartz IV.

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