Der Vermieter kann meines Wissens (so war es zumindest bei uns) einen Teil der Kaution länger einbehalten und zwar bis zu 12 Monate. So war es zumindest bei mir einmal. Dies ist aber nur in dem Fall möglich, wenn es zuvor Nachzahlungen gegeben hat. Dann kann der Vermieter von der Kaution die Nachzahlung abziehen. Den Rest der Kaution muss er dann, abzüglich anderer Forderungen natürlich, ausbezahlen. Hoffe, dass das weiter hilft.

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Bei uns ist das so geregelt, dass wir alle ein gemeinsames Mietkautionskonto haben. ich glaube auch nicht, dass wir alle ein einzelnes hätten haben können. Wir haben das dann so gemacht, dass der Nachmieter (wenn wir ihn ausgeucht haben) den ausziehenden Mieter die Kaution erstattet hat. So kenne ich das auch von anderen WGs.

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Hallo limette,

ich bin zwar jetzt kein Steuerexperte, aber soweit ich das mitbekommen habe, ist die entscheidende Frage, ob eine Veröffentlichung Pflicht ist. Da dies bei den meisten Doktorarbeiten ja so ist, dann kann diese auch steuerlich abgesetzt werden. Geht es aber nur darum die Arbeit zu Veröffentlichen, um eine ISBN auf den eigenen Namen zu haben, dann wird deine Freundin das selber tragen müssen. Wie gesagt, soweit meine Einschätzung, vielleicht finden sich ja einige der Experten hier und können dir definitives sagen.

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