zunächst sieht das erst mal sauber aus. aaaaber: hier droht meiner Meinung nach Familienstreit. Ohne jetzt die Beteiligten zu kennen, besteht natürlich die Gefahr, daß die Schwiegermutter plötzlich meint sich in Belange des Hauses oder eure anderen finanziellen Entscheidungen einmischen zu können/müssen, weil sie ja schließlich dafür bürge. Andererseits ist sie ja auch von eurem Wohlverhalten, was auch immer man darunter verstehen mag, abhängig.

Die sauberste Methode ist: wer zahlt, steht auch im Grundbuch wie auch allen Verträgen und umgekehrt. Bürgschaften sind Mist. Ob man Schwiegereltern überhaupt in Immobiliensachen irgendwie mit einbindet oder sich selbst einbinden läßt, will auch gut überlegt sein.

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Naja, man muss nicht glauben, die neumodernen Finanzdienstleister kämen auf der Wurschdsuppe daher geschwommen. Die wollen wie alle anderen auch Geld verdienen. Discountbroker lassen ihre Kunden dann beim Service gerne mal im Regen stehen oder treten als Aktienverleiher der derzeit wieder mal so gescholtenen Leerverkäufer auf, sind dann also Teil des vermeintlichen Problems. Das wird in jugendlicher Naivität gerne mal übersehen.

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  1. schauen was im Mietvertrag steht und sich ggf. auch mit den Nachbarn abgleichen.
  2. steht dir laut Mietvertrag kein Stellplatz zu, kannst Du bei der Kommune anfragen, wieviele Stellplätze der Immobilienbesitzer von amtlicher Seite zur Verfügung stellen muß um der jeweils gültigen Bauverordnung zu genügen. Unterschreitet er diese Zahl, kannst Du ihm darüber ans Schienbein treten. Die Zahl kann bei Altbauten aber auch Null sein.
  3. Anwalt fragen ob dem noch was einfällt.
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Dein Kumpel hat recht.
Man kann es auch ganz gut in der Ausschüttungsabrechnung der einzelnen Titel sehen, wie der Freibetrag allmählich abschmilzt.

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Au, wie ärgerlich. Das Problem ist, Du hast aller Wahrscheinlichkeit nach 2 getrennte Verträge. Einen mit dem Möbelhaus und einen mit der Bank. Letzteren müsstest du mal durchlesen ob da was drin steht was bei nicht Lieferung passiert. Ansonsten musst du vor allem mal die Bank anrufen und fragen ob die überhaupt von der Insolvenz wissen und dass nicht alle Möbel Teile geliefert wurde. Nicht dass dass Möbelhaus den kredit bereits in voller Höhe abgerufen hat.

Möglicherweise kannst du den Vertrag mit dem Möbelhaus rückabwickeln, da ein nur teilweise geliefertes möblement für Dich wertlos ist. Steht dazu was im Vertrag? Ob du das ohne Anwalt hinbekommst halte ich für fraglich.

Viel Erfolg

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Krankenversichert bist Du ja über Deine Festanstellung.
Das mit der MwSt lohnt sich, wenn Du für den Betrieb Deines Gewerbes Ausgaben hast, die mit MwSt. belegt sind.

Mit Deinen Daten und mal mit 2000,- netto im Jahr an Ausgaben gerechnet ergibt das

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Kannste noch mit anderen Werten durchspielen und dann entscheiden.
Wichtig !
Du kannst nicht hin und her flippen. Einmal eine Rechnung mit MwSt. geschrieben, gilt das für alle anderen Rechnungen auch und Du bist 5 Jahre daran gebunden.

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