der Plan geht nur auf, wenn die Schenkung 10 Jahre zurückliegt- sonst wird die Schenkung wertmässig dem Nachlaß zugerechnet und die Tochter müsste Pflichtteilsansprüche bedienen!

...zur Antwort

Die Prämie bekommst Du vermutlich jährlich gutgeschrieben und nicht 50 % auf den gesamten Vertrag. Abgeltungssteuer mußt Du natürlich bezahlen für Zinsen/Prämienerträge, das ist aber nicht nur dieses Jahr so sondern war auch die Jahre vorher schon, beim Überschreiten des Freistellungsauftrags. Laß das Sparbuch mal nachtragen dann siehst Du an den Buchungen, was passiert. Die Prämie bekommt man soweit ich weiß immer nur auf die Einzahlungen des vergangenen Jahres, sprich auf Deine 1200 Euro dann 50 %. Könnte sich doch noch gut ausgehen mit dem Freibetrag wenn Ihr verheiratet seid.

...zur Antwort

Sorry, etwas skurill diese Frage. Es hätte als Bsp. auch genügt, Leiche verursacht Schäden in Mietwohnung durch Mietrückstand o. Geruchsbildung. Aber nun gut, grds. ist es wohl so, daß man der Leiche ja kein Verschulden zuordnen kann. Und das ergibt dann folglich keinen Schadenersatzanspruch. Evtl. haften die Erben dann dafür, sollte es welche geben. Hier lies auch das, da gings um ein Urteil daß in eine ähnliche Richtung ging: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1281.htm

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.