Frage
Antwort
Hallo! Also die Lohnfortzahlung darf auf gar keinen Fall unterbrochen werden! Egal ob die Unfallverhütungsvorschriften verletzt wurden! Es gibt kein Recht, einen Arbeitsunfall anzumelden (da es ja ein bisschen selbstverschuldet ist, durch den fehlenden Schutz) aber das hat ganz und gar nichts mit dem Lohn zu tun. Dann müsste der Lohn ja auch gestrichen werden, wenn ich morgens, bei Minus-Graden nackt im Regen tanze (und mich dabei verkühle!). Also auf die Beine stellen und nicht alles gefallen lassen! LG