Frage: Soll die Rechnung für die Maklertätigkeit in Verbindung mit dem Verkauf von Wohnimmobilien (ohne MwSt.) ausgewiesene Mehrwertsteuer besitzen, oder die Rechnung nach §4 P.p 12 -13 Umsatzsteuergesetz soll ohne MwSt. erstellt werden. Meine Beraterin erklärt mir, wenn der Verkauf der Immobilie mit einem anderem Steuer verbunden ist (Grunderwerbsteuer), dann soll auch damit verbundene Leistungen ohne MwSt sein.