Zunächst mal zur Begrifflichkeit „aufstocken“ das hört sich immer so an als könnte man jede Form von Sozialleistungen beliebig erhöhen. 

Dem ist generell nicht so, zudem ist die Hilfe zur Selbsthilfe von einigen Faktoren abhängig wie z. Bsp. Familienstand, Anzahl der Familienmitglieder in einem Haushalt, Wohnungsgröße, Beschäftigungsstatus usw. 

Im konkreten Fall ist bei ALG 1 die Gewährung von Wohngeld möglich. Die Bedürftigkeit wird jedoch von der auszahlenden Stelle geprüft. 

Weiterhin ist es so das EU Rente und Alg 1 parallel nicht gezahlt werden. Wenn 100 % Erwerbsunfähig dann stehen Sie den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. 

Ähnlich verhält es sich bei ALG 2 Bezug, dann ist es kein ALG - Anspruch sondern Grundsicherung. 

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Es gibt eine Vielzahl von Kennzahlen, wichtigen Aspekten, Messwerten die zur Analyse und Messung von Umweltrelevanten Daten herangezogen werden. 

Die wichtigsten sind m.E. die Emissionen, der Rohstoffverbrauch, die Abfallmengen, das Abwasser, der Lärm, und die Bodennutzung. 

All diese Kennzahlen haben Einfluss auf das Klima wie Wetterextreme, Dürren, Überschwemmungen und den Veränderungen in der Atmosphäre. 

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Die erste Frage kann meines Erachtens mangels Faktenwissen nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Das ist auch eine generelle, persönliche Entscheidung die Euch niemand abnehmen kann. 

Bei der zweiten Frage würde ich eindringlich dazu raten eine Wohnung zunächst erst einmal nur zu mieten. Ihr erhaltet Euch damit die Möglichkeit bei Misserfolg im geschäftlichen Bereich noch flexibel reagieren zu können. 

Zur dritten Frage kann ich keine Erfahrungen zum Auswandern vorweisen, die Überlegungen in der Antwort von @Privatier59 aber nur bekräftigen. 

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Wie auch immer Sie weiter vorgehen möchten, sollten Sie umgehend einen Dachdecker zur Überprüfung und ggf. der Reparatur beauftragen. Es ist z. Bsp. auch möglich das ein Dachziegel gerissen ist und durch diesen Riss Regenwasser eindringen kann. Mit der Rechnung kontaktieren Sie dann Ihren Versicherungsvertreter der Gebäudeversicherung, die Versicherer bekommen sehr genaue Wetterinformationen vom Deutschen Wetterdienst, wissen daher sehr genau wann in welcher Region Extremwetterlagen Schäden verursacht wurden. 

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Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages ist von mehreren Punkten abhängig. Deshalb hier die für Sie entscheidende Frage: 

Wovon ist bei einem Bausparvertrag die Zuteilung abhängig? 

"Anders, als bei anderen Sparverträgen, erfolgt die Auszahlung eines Bausparvertrags nicht zu einem festen Auszahlungstermin, sondern erst bei Zuteilungsreife. Die Bausparvertrag Zuteilung ist abhängig vom erreichten Bausparguthaben, einer Mindestvertragslaufzeit und vor allem der Mindestbewertungszahl. Die Mindestbewertungszahl kann auch mit der Summe aller Bauspardarlehen einer Bausparkasse in Verbindung stehen. Dann haben Sie als Sparer nur wenig Einfluss darauf. Da die Bewertungszahl auch für die Bausparkasse nicht vorhersehbar ist, darf sie keine verbindliche Zusage über diesen Zeitpunkt geben. „ 

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/geldanlage/id_68169738/zuteilung-im-bausparvertrag-das-richtige-timing.html      

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" Durch eine Adoption erlangt das Kind die rechtliche Verwandtschaft. Das adoptierte minderjährige Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 BGB). Es gehört damit zu den Erben erster Ordnung. Das bedeutet auch: Stirbt das Adoptivkind vor den neuen Eltern, erben die Adoptiveltern. Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten (§ 1755 BGB). Das Kind ist nicht mehr gegenüber den leiblichen Eltern erbberechtigt." Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/erbfolge/#ixzz3aNS52ive

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Ihre private Haftpflichtversicherung wird ggf. für den Schaden aufkommen. 

„Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig,“ erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Bei Kindern, die am Straßenverkehr teilnehmen, liegt die Grenze bei 10 Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen.“ Eltern haften für ihre deliktunfähigen Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Böttcher empfiehlt daher: „Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind Eltern gut beraten, einen Versicherer zu wählen, der auch dann zahlt, wenn die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.“ 

http://www.autoratgeber.biz/auto-ratgeber-abc/q.htm    

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Hier interessante Informationen vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema.

http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/finanzierung/bausparvertraege_kuendigung.htm   

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Pro, für den Mieter - Müssen Mieter häufig umziehen, erspart eine Bürgschaft viel Verwaltungsaufwand. - Der Mieter muß nicht prüfen, ob der Vermieter die Mietsicherheit auch wirklich getrennt von seinem Vermögen hält und läuft nicht Gefahr, daß die Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters verloren geht (Vermieter Pleite - Kaution verloren?) - Ein Umzug ist teuer, die gesparte Kaution kann da hilfreich sein. - Der Mieter rennt seinem alten Vermieter nicht wochenlang hinterher, damit endlich die Kaution ausgezahlt wird.

Kontra, für den Mieter - Der Mieter zahlt Jahr für Jahr hohe Beiträge. - Nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, muß der Mieter unter Einhaltung kurzer Fristen (in der Regel zwei Wochen) und auf eigene Kosten Ansprüche abwehren. - Verträge müssen gehalten werden. Wurde vertraglich eine Kautionsbürgschaft vereinbart und möchte der Mieter die Bürgschaft später kündigen und die Mietsicherheit in anderer Form leisten, ist er auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen. Wer die Kautionsbürgschaft als Zwischenlösung ansieht, sollte die Ablösung deshalb schriftlich mit seinem Mieter vereinbaren.

Pro für den Vermieter - Kein Verwaltungsaufwand mit der Anlage und Abrechnung der Mietsicherheit. - Alle Kautionskassen prüfen vorab die Bonität der Mieter, eine zusätzliche Sicherheit. - Wird die Bürgschaft auf erste Anforderung gezahlt, kommt der Vermieter schnell an sein Geld.

http://deutschesmietrecht.de/kaution/202-mietkautionskassen-das-geschaeft-mit-den-mietern.html

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Natürlich können Sie Teile einer Wohnung oder die gesamte Wohnung jemanden kostenlos überlassen, man kann dann aber nicht mehr von Vermietung sondern von einer Überlassung reden. Steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten sind aber nur bei Vermietung und Verpachtung und nicht bei Überlassung möglich.

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Auf dem Kontoauszug sind nur Zahlungsinformationen enthalten d.h. interne Konto - und Prüfziffern der Kreditinstitute des Kunden und des Verkäufers, nicht aber weitere Informationen wie Tankmenge oder Kraftstoffart. Die stehen nur auf dem Kassenbeleg und nicht später auf dem Kontoauszug. Informationen darüber was und welche Menge der Kunde gekauft hat gehören auch nicht auf den Kontoauszug, das würde meines Erachtens auch gegen rechtliche Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen.

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Hier eine Information der Landesrechtsstelle der GEW Hessen. In anderen Bundesländern können abweichende Regelungen existieren. Wer eine gesetzliche Rente erhält, erhält auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser Zuschuss kann dazu führen, dass der Anspruch auf Beihilfe gefährdet ist. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt der Anspruch auf Sachleistungsbeihilfe, wenn sie diesen Zuschuss erhalten. Bei privat Krankenversicherten vermindert sich der Bemessungssatz ab einem Zuschuss von 41 Euro um 20%. Daher ist es sinnvoll, auf diesen Zuschuss ganz oder teilweise zu verzichten. Für die privat Krankenversicherten gilt, dass sie auf den Zuschuss ver- zichten sollten, soweit dieser 40,99 Euro monatlich übersteigt. Die DRV setzt dies unproblema- tisch um. Vorsicht: Es scheint nicht selten der Fall zu sein, dass die Betroffenen gar nicht merken, dass sie einen Zuschuss beantragen. Der Rentenantrag sollte insoweit aufmerksam gelesen werden. Denn auf den Zuschuss kann man nicht für die Vergangenheit verzichten, sondern immer nur ab dem laufenden Monat. https://wvs-ffm.de/dateien/2082beamtv_beamte_mit_rentenanspruechen_12_01.pdf

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Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, keinen Anspruch darauf haben, dass das Arbeitsamt Ihnen ein Auto bezahlt. Es kann jedoch sein, dass Sie zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß §§ 44 bis 47 Sozialgesetzbuch III den Sonderbedarf erhalten. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitsamtes. Bei der Geltendmachung von Sonderbedarf, kann Ihnen maximal 2.500 Euro als Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines Autos gezahlt werden. Dies ist eine Anschaffungskostenbeihilfe. Das Arbeitsamt bezahlt damit nicht den vollen Preis Ihres Autos. http://www.helpster.de/wird-ein-auto-vom-arbeitsamt-bezahlt-wissenswertes-zum-sonderbedarf_129855

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Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das können beispielsweise Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten sein. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind unterschiedlich. Zu den beitrags- freien Zeiten zählen Anrechnungs-, Zurechnungs- und Ersatzzeiten. Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören: > Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation, > Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, > Arbeitslosigkeit sowie > Schulbesuch und Studium. Anrechnungszeiten sind diese Zeiten in der Regel aber nur, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Dabei reicht es aus, wenn sie im Monat nach dem Ende der Beschäftigung beginnen. Ein direkter – tatgenauer – Anschluss ist nicht erforderlich.Liegen Ihre Anrechnungszeiten zwischen dem vollende- ten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, müssen sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbro- chen haben. Diese Regelung bietet insbesondere Berufs- anfängern die Chance auf eine Anrechnungszeit.Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrech- nungszeiten sind, können Sie freiwillige Beiträge nach- zahlen. Das gilt zum Beispiel immer dann, wenn Sie die Höchstdauer von acht Jahren überschritten haben. Möglich ist das auch für Schulzeiten zwischen dem vollendeten 16. und 17. Lebensjahr. Ob sich das für Sie lohnt, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52921/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

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Die Verpfändungsvereinbarung dient dem Insolvenzschutz des AN, im Altersteilzeitgesetz § 8a Insolvenzsicherung entsprechende Regelungen und Vorgaben. Diese sollen den Arbeitnehmer, der die Altersteilzeit im Blockmodell gewählt hat und ein Zeitguthaben erarbeitet hat, besser schützen. Wie sieht die Insolvenzsicherung aus? Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, das Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern, einschliesslich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozailversicherungsbeiträge. Dies geschieht, wenn das aufgebaute Wertguthaben den Betrag des dreifachen (Regel)Arbeitsentgeldes überschreitet. Danach muss der Arbeitgeber alle 6 Monate die Massnahmen zur Insolvenzsicherung in schriftlicher Form nachweisen. Geeignete Formen der Insolvenzsicherung Bankbürgschaften Dingliche Sicherheiten Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers. http://www.altersteilzei-info.de/altersteilzeit_blockmodell/blockmodell_sicherung_bei_insolvenz/

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Zum 8. des Monats unter Einhaltung der Monatsfrist. Richtig, die Verkaufsabsicht wird ja bis zum Vertragende eingehalten.

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Reden Sie über erzieherische Maßnahmen bei Kindern oder von Erwachsenen Mitarbeitern? Eine Abmahnung ist bereits eine Maßnahme der Zurechtweisung. Die Abmahnung wird vom Chef /Personalabteilung ausgesprochen und wird Bestandteil der Personalakte. Ist der Arbeitnehmer abgemahnt worden, steht er gleichsam unter Bewährung. Er hat nun besonderen Grund und Anlass, die arbeitsvertraglichen Beziehungen von weiteren Störungen freizuhalten, will er es nicht zum endgültigen Bruch mit dem Arbeitgeber und zu einem möglichen Verlust seines Arbeitsplatzes kommen lassen.

Als Vorstufe zur Kündigung besitzt die Abmahnung deshalb durchaus Appellcharakter, bietet sie doch dem Arbeitnehmer die Chance, sich zu rehabilitieren und Vertrauen wiederherzustellen. Kommt es dagegen in der Folgezeit zu weiteren Pflichtverletzungen durch den Abgemahnten, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses akut gefährdet. Die kündigungsrechtliche Situation spitzt sich demnach für den Arbeitnehmer nach einer berechtigten Abmahnung deutlich zu, denn der Arbeitgeber kann im Wiederholungsfall nunmehr die verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

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Bis Sie den ”Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” vom Finanzamt bekommen, können einige Wochen in das Land gehen. Wer nicht warten möchte, kann sich das Formular schon vorher vom Finanzamt holen und es, nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, ausgefüllt wieder beim Finanzamt abgeben. Damit hätten Sie den Vorgang etwas beschleunigt.

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  • BEITRAGSJAHRE: bestimmen die Rentenhöhe. Zu den Beitragsjahren zählen neben Zeiten mit sozialversicherter Beschäftigung auch Kurzzeit-Arbeitslosigkeit (in der Regel ein Jahr), Berufsausbildung, Wehrpflicht und Kindererziehung. Für diese Zeiten zahlt der Staat ganz oder teilweise Beiträge. Erziehungszeit wird Frauen rentensteigernd mit drei Beitragsjahren angerechnet für Kinder, die ab 1992 geboren sind; für früher geborene Kinder wird ein Beitragsjahr gutgeschrieben.

  • VERSICHERUNGSJAHRE: umfassen neben den Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten, wenn Eltern etwa für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Arbeitslosigkeit spielt keine Rolle. Diese beitragslosen Zeiten werden bei den Wartezeiten berücksichtigt, die Versicherte erfüllen müssen, um überhaupt Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - etwa Reha - zu erhalten. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article109426904/Versicherungs-und-Beitragsjahre.html

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Ab Auszug aus der ehelichen Wohnung.

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