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Antwort
Sorry, kommt nicht mehr vor.
Ich bin Jahrgang 4/1954 und nicht in der gesetzlichen RV (da wäre Rentenalter 12-2019 erreicht), sondern beziehe Rente von einem Versorgungswerk ab 3-2020, dort hat mein Jahrgang bis 65J + 10 Monate zu arbeiten.
Bin ich also ab 2020 nicht mehr Arbeitslosen-versicherungspflichtig?
Wo kann ich da ein Kreutzchen machen? Im WISO Programm kann ich nur die Eingabe in Feld 27 ignorieren.