Eine solche Vereinbarung ist nicht nur nichtig laut BGB, sie macht mich sogar als kinderlosen Mann wütend. Das arme Kind ... Hoffentlich wird es sich später von beiden Elternteilen loslösen können, die so verantwortungslos mit den Finanzen des Kindes umgehen. Spätestens beim BAFöG wird es interessant.

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Nein, reden bringt da nichts. Man sollte immer erst die Rechnung zahlen, bevor es ans Vergnügen geht. Die Ansprüche des Jugendamtes - und damit von uns allen hier - sind höher zu bewerten, als deine Befindlichkeiten , daher finde ich es auch richtig und wichtig, dass du keinen Cent der nächsten Steuererstattungen sehen wirst, bis der rückständige Unterhalt und auch der laufende Unterhalt vollständig und verzinst beglichen ist.

Viele Grüße aus einer Unterhaltsheranziehungsstelle

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Hallo,

ich möchte auch nach dieser langen Zeit auf die Pflichten der sog. gesteigerten Erwerbsobliegenheiten hinweisen. Beide Elternteile haben gegenüber ihrem minderjährigen, unverheirateten Kind alles Erdenkliche zu tun, um für den Unterhalt aufzukommen. Es ist nicht das Problem des Kindes, wenn die Eltern es versäumen, ausreichendes Einkommen zu erzielen.

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Hallo,

der Pfändungsfreibetrag lässt sich deutlich herabsenken im Wege der öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung. Du hast scheinbar jahrelang keinen Unterhalt gezahlt, daher hat sich ein sehr hoher Betrag angesammelt. Einen Titel kannst du für die Vergangenheit nicht abändern lassen. Und auch der Gang zum Amtsgericht -Familiengericht- ist mit weiteren Kosten verbunden (vgl. Anwaltszwang). Da du es scheinbar versäumt hast, ausreichendes Einkommen zu erzielen, wird der Unterhalt in dieser Höhe eingezogen (irgendwann soll er ja mal beglichen sein). Zu der Frage, wie du deine (neue) Frau + Kind ernähren sollst: Wie alt ist das Kind und warum geht die Frau nicht arbeiten?

Freundliche Grüße aus einer Unterhaltsheranziehungsstelle

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