Frage
Ja, das Honorar ist zu versteuern.
Freibetrag? Nö bzw. mglw.!
Die 2.100 Euro kenne ich nur bei Übungsleitern. Und die Frage ist, ob deine Tätigkeit hier eingestuft ist nach §52 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html